Glossar
130-Prozent-Regel
Reparatur trotz Totalschaden – bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts.
Die 130-Prozent-Regel erlaubt die Reparatur Ihres Unfallfahrzeugs auch dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – bis zur Grenze von 130 Prozent. Hintergrund ist Ihr Integritätsinteresse: Sie dürfen Ihr vertrautes Fahrzeug behalten.
Die Voraussetzungen sind streng: vollständige, fachgerechte Reparatur nach Gutachten, Weiternutzung des Fahrzeugs in der Regel für sechs Monate und ein lückenloser Nachweis. Unsere Reparaturbestätigung liefert genau diesen Nachweis.
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Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
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