Glossar
Abtretungserklärung
Sie treten Ihre Schadensersatzansprüche ab – der Gutachter rechnet direkt mit der Versicherung ab.
Mit der Abtretungserklärung treten Sie Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung in Höhe der Gutachterkosten an den Gutachter ab. Der Effekt für Sie: Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Der BGH hat klargestellt, dass solche Abtretungen wirksam sind, wenn sie für den Geschädigten transparent gestaltet sind. Wir erklären Ihnen bei der Beauftragung genau, was Sie unterschreiben.
Passend dazu
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

