Glossar

Haftpflichtschaden

Ein Schaden, den ein anderer verursacht hat – reguliert über dessen Versicherung.

Der Haftpflichtschaden ist der Fall des unverschuldeten Unfalls: Ein anderer hat den Schaden verursacht, dessen Haftpflichtversicherung muss regulieren. Es gilt das Schadensersatzrecht – volle Wiederherstellung, als wäre nichts passiert.

Im Haftpflichtfall stehen Ihnen die stärksten Rechte zu: freie Gutachterwahl, freie Werkstattwahl, Wertminderung, Nutzungsausfall und Ersatz der Gutachter- und in der Regel auch der Anwaltskosten.

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