Glossar
Haftpflichtversicherung
Die Pflichtversicherung, die Schäden zahlt, die Sie anderen zufügen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes zugelassene Fahrzeug Pflicht. Sie reguliert die Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt – Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden.
Für Sie relevant wird sie als Unfallgeschädigter: Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihren kompletten Schaden – inklusive Gutachterkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.
Passend dazu
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

