Glossar

Haftungsquote

Die prozentuale Schadensteilung bei Mitverantwortung beider Unfallbeteiligten.

Die Haftungsquote teilt den Schaden, wenn beide Unfallbeteiligte eine Verantwortung tragen: Bei einer Quote von 70 zu 30 erstattet die gegnerische Versicherung 70 Prozent Ihres Schadens – und Ihre eigene Kasko (oder Sie) die restlichen 30 Prozent.

Die Quote ist Verhandlungsmasse: Mit einem präzisen Gutachten zu Schadensbild und Anprallkonstellation lässt sich eine ungerechtfertigte Teilschuld sachlich angreifen. Rechnen Sie Ihre Quote mit unserem Haftungsquote-Rechner durch.

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