Glossar
Mietwagenkosten
Ersatzfahrzeug für die Reparaturzeit – zum Normaltarif erstattungsfähig.
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung – in der Regel zum sogenannten Normaltarif. Aufpreise für Unfallersatztarife sind streitig.
Die Alternative ist die Nutzungsausfallentschädigung: Wer keinen Mietwagen braucht, bekommt die Zeit ohne Fahrzeug in Geld ersetzt. Beides zugleich gibt es nicht.
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