Glossar

Mietwagenkosten

Ersatzfahrzeug für die Reparaturzeit – zum Normaltarif erstattungsfähig.

Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung – in der Regel zum sogenannten Normaltarif. Aufpreise für Unfallersatztarife sind streitig.

Die Alternative ist die Nutzungsausfallentschädigung: Wer keinen Mietwagen braucht, bekommt die Zeit ohne Fahrzeug in Geld ersetzt. Beides zugleich gibt es nicht.

Passend dazu

Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.

Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.

0221 67029067

Schaden melden – wir kümmern uns

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

Jetzt anrufen
WhatsApp
Rückruf anfordern

Gerade einen Unfall gehabt? Wir helfen sofort am Telefon.