Glossar
Werkstattbindung
Tarifklausel: günstigerer Beitrag gegen Reparatur in der Partnerwerkstatt.
Die Werkstattbindung ist eine Klausel in vielen Kaskotarifen: Sie zahlen weniger Beitrag, müssen im Schadenfall aber in eine Partnerwerkstatt des Versicherers – sonst drohen Kürzungen der Erstattung.
Ob sich das lohnt, hängt vom Fahrzeug ab: Bei jungen oder hochwertigen Fahrzeugen ist die freie Werkstattwahl oft mehr wert als der Beitragsvorteil. Wir prüfen Ihre Klausel, bevor Sie entscheiden.
Passend dazu
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

