Kurzantwort
Auf dem Einkaufswagen-Schaden gilt gegenseitige Rücksichtnahme statt starrer Vorfahrtsregeln – deshalb wird häufig quotiert. Wer zahlt, hängt davon ab, wer sich bewegt hat und wer die Sorgfalt verletzt hat. Sichern Sie sofort Beweise und lassen Sie den Schaden unabhängig begutachten.
Wir beraten Sie noch am Unfallort
Sie hatten gerade einen Unfall?
Wir sagen Ihnen sofort am Telefon, was jetzt zu tun ist – noch direkt am Unfallort.
Ein Unfall ist ein Schock. Viele machen in den ersten Minuten Fehler, die später Geld kosten: falsche Aussagen, fehlende Fotos, ein vorschnell unterschriebenes Schuldanerkenntnis oder der Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Rufen Sie uns an, solange Sie noch vor Ort sind. Unsere TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch:
- Unfallstelle sichern – was ist jetzt wichtig?
- Polizei rufen – ja oder nein?
- Welche Fotos und Daten Sie unbedingt brauchen
- Was Sie unterschreiben sollten – und was nicht
- Wie es mit Ihrem Auto weitergeht (fahrbereit, abschleppen, Werkstatt)
- Wie Sie an Ihr Geld kommen – ohne Ärger mit der Versicherung
Telefonische Erstberatung: kostenlos
Wenn Sie nicht schuld sind, ist auch Ihr Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt.
Jetzt per WhatsApp schreiben – wir melden uns schnellstmöglich.Mo–Fr 9–22 Uhr · Sa/So nach Vereinbarung · Köln, Umland, Krefeld, Moers, Duisburg, Essen
Ein losrollender Einkaufswagen hinterlässt Dellen und Lackschäden – und die Schuldfrage ist knifflig: Hat ein Kunde den Wagen einfach stehen lassen, haftet er (sofern ermittelbar). Fehlen Sammelstationen oder hat der Markt bei Sturm nicht gesichert, kann der Betreiber haften. Ohne Verursacher bleibt oft nur die eigene Vollkasko.
Wer haftet auf dem Parkplatz?
Auf Privatparkplätzen gilt die StVO nur eingeschränkt: Statt starrer Vorfahrtsregeln zählt gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Deshalb enden viele Parkplatzunfälle mit einer Haftungsquote – und genau hier wird gestritten.
Ihre Quote hängt von Beweisen ab: Wer sich bewegt hat, wer rückwärts fuhr, wer stand. Fotos der Endpositionen, Zeugen und Videoaufnahmen entscheiden. Unser Gutachten dokumentiert das Schadensbild so, dass Ihre Version gerichtsfest bleibt.
Besonderheit hier
Bei Einkaufswagen-Schäden ist die Beweislage alles: Fotos von Wagen-Position und Schaden, Windstärke notieren, Markt sofort ansprechen. Wir dokumentieren Schadenhöhe und Schadensrichtung – das hilft, die Ursache (Kunde vs. Betreiber) zuzuordnen.
Unsicher, wer zahlt? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos.
Schildern Sie uns kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen ehrlich, wer haftet und welche Ansprüche Sie haben – und kommen auf Wunsch noch heute zu Ihnen.
Beispielfall aus unserer Praxis
Sturm treibt Wagen quer über den Parkplatz
Nach einem Sturm fand unser Kunde eine lange Schramme an der Beifahrerseite. Der Markt hatte trotz Sturmwarnung keine Wagen gesichert – nach unserem Gutachten und einem Schreiben an die Betreiber-Haftpflicht wurde voll reguliert.
Reguliert: 1.720,90 €Häufige Fragen – Einkaufswagen-Schaden


