Kurzantwort
Auf dem Firmenparkplatz gilt gegenseitige Rücksichtnahme statt starrer Vorfahrtsregeln – deshalb wird häufig quotiert. Wer zahlt, hängt davon ab, wer sich bewegt hat und wer die Sorgfalt verletzt hat. Sichern Sie sofort Beweise und lassen Sie den Schaden unabhängig begutachten.
Wir beraten Sie noch am Unfallort
Sie hatten gerade einen Unfall?
Wir sagen Ihnen sofort am Telefon, was jetzt zu tun ist – noch direkt am Unfallort.
Ein Unfall ist ein Schock. Viele machen in den ersten Minuten Fehler, die später Geld kosten: falsche Aussagen, fehlende Fotos, ein vorschnell unterschriebenes Schuldanerkenntnis oder der Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Rufen Sie uns an, solange Sie noch vor Ort sind. Unsere TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch:
- Unfallstelle sichern – was ist jetzt wichtig?
- Polizei rufen – ja oder nein?
- Welche Fotos und Daten Sie unbedingt brauchen
- Was Sie unterschreiben sollten – und was nicht
- Wie es mit Ihrem Auto weitergeht (fahrbereit, abschleppen, Werkstatt)
- Wie Sie an Ihr Geld kommen – ohne Ärger mit der Versicherung
Telefonische Erstberatung: kostenlos
Wenn Sie nicht schuld sind, ist auch Ihr Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt.
Jetzt per WhatsApp schreiben – wir melden uns schnellstmöglich.Mo–Fr 9–22 Uhr · Sa/So nach Vereinbarung · Köln, Umland, Krefeld, Moers, Duisburg, Essen
Der Unfall auf dem Firmenparkplatz hat zwei Seiten: Schadensrechtlich ist es ein normaler Verkehrsunfall – aber je nach Konstellation liegt ein Arbeits- oder Wegeunfall vor, und Kollegen sind oft Zeugen. Zusätzlich spielt die betriebliche Kasko- oder Flottenversicherung eine Rolle, wenn Dienstwagen beteiligt sind.
Wer haftet auf dem Parkplatz?
Auf Privatparkplätzen gilt die StVO nur eingeschränkt: Statt starrer Vorfahrtsregeln zählt gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Deshalb enden viele Parkplatzunfälle mit einer Haftungsquote – und genau hier wird gestritten.
Ihre Quote hängt von Beweisen ab: Wer sich bewegt hat, wer rückwärts fuhr, wer stand. Fotos der Endpositionen, Zeugen und Videoaufnahmen entscheiden. Unser Gutachten dokumentiert das Schadensbild so, dass Ihre Version gerichtsfest bleibt.
Besonderheit hier
Ist ein Firmenwagen beteiligt, melden Sie den Schaden dem Fuhrparkmanagement – die freie Gutachterwahl bleibt trotzdem bei Ihnen als Geschädigtem. Bei einem Wegeunfall kann zusätzlich die Berufsgenossenschaft einspringen, was die Haftpflichtansprüche gegen Kollegen einschränken kann.
Unsicher, wer zahlt? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos.
Schildern Sie uns kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen ehrlich, wer haftet und welche Ansprüche Sie haben – und kommen auf Wunsch noch heute zu Ihnen.
Beispielfall aus unserer Praxis
Kollege rammt Dienstwagen beim Ausparken
Auf dem Firmenparkplatz touchierte ein Kollege den Dienstwagen unseres Mandanten. Da es kein Betriebs-/Wegeunfall war, regulierte die private Haftpflicht des Kollegen – inklusive Wertminderung für den Leasing-Dienstwagen.
Reguliert: 3.960,40 €Häufige Fragen – Firmenparkplatz


