Kurzantwort
Auf dem Krankenhaus-Parkplatz gilt gegenseitige Rücksichtnahme statt starrer Vorfahrtsregeln – deshalb wird häufig quotiert. Wer zahlt, hängt davon ab, wer sich bewegt hat und wer die Sorgfalt verletzt hat. Sichern Sie sofort Beweise und lassen Sie den Schaden unabhängig begutachten.
Wir beraten Sie noch am Unfallort
Sie hatten gerade einen Unfall?
Wir sagen Ihnen sofort am Telefon, was jetzt zu tun ist – noch direkt am Unfallort.
Ein Unfall ist ein Schock. Viele machen in den ersten Minuten Fehler, die später Geld kosten: falsche Aussagen, fehlende Fotos, ein vorschnell unterschriebenes Schuldanerkenntnis oder der Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Rufen Sie uns an, solange Sie noch vor Ort sind. Unsere TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch:
- Unfallstelle sichern – was ist jetzt wichtig?
- Polizei rufen – ja oder nein?
- Welche Fotos und Daten Sie unbedingt brauchen
- Was Sie unterschreiben sollten – und was nicht
- Wie es mit Ihrem Auto weitergeht (fahrbereit, abschleppen, Werkstatt)
- Wie Sie an Ihr Geld kommen – ohne Ärger mit der Versicherung
Telefonische Erstberatung: kostenlos
Wenn Sie nicht schuld sind, ist auch Ihr Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt.
Jetzt per WhatsApp schreiben – wir melden uns schnellstmöglich.Mo–Fr 9–22 Uhr · Sa/So nach Vereinbarung · Köln, Umland, Krefeld, Moers, Duisburg, Essen
Auf Krankenhaus-Parkplätzen sind die Beteiligten oft gestresst oder in Eile – Rettungswege, Kurzzeitparken und enge Lücken tun ihr Übriges. Unfälle mit Rangierenden, Rettungsfahrzeugen im Einsatz und geöffneten Türen sind typisch. Die Rechtslage entspricht anderen Privatparkplätzen.
Wer haftet auf dem Parkplatz?
Auf Privatparkplätzen gilt die StVO nur eingeschränkt: Statt starrer Vorfahrtsregeln zählt gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Deshalb enden viele Parkplatzunfälle mit einer Haftungsquote – und genau hier wird gestritten.
Ihre Quote hängt von Beweisen ab: Wer sich bewegt hat, wer rückwärts fuhr, wer stand. Fotos der Endpositionen, Zeugen und Videoaufnahmen entscheiden. Unser Gutachten dokumentiert das Schadensbild so, dass Ihre Version gerichtsfest bleibt.
Besonderheit hier
Achtung Rettungswege: Wer einen Rettungsweg zuparkt und dadurch in einen Unfall verwickelt wird, riskiert eine erhebliche Mithaftung. Umgekehrt gilt: Rettungsfahrzeuge im Einsatz haben Sonderrechte – hier ist besondere Vorsicht geboten und die Haftungsfrage komplex.
Unsicher, wer zahlt? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos.
Schildern Sie uns kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen ehrlich, wer haftet und welche Ansprüche Sie haben – und kommen auf Wunsch noch heute zu Ihnen.
Beispielfall aus unserer Praxis
Tür geöffnet im engen Krankenhaus-Parkhaus
Eine Besucherin öffnete unachtsam die Tür und traf das vorbeifahrende Fahrzeug unseres Mandanten. § 14 StVO: klare Haftung des Türöffners. Regulierung komplett über dessen Haftpflicht.
Reguliert: 1.840,30 €Häufige Fragen – Krankenhaus-Parkplatz


