Wirtschaftlicher Totalschaden
Alles Wichtige für Fahrzeughalter
© SouthworksStock / EnvatoElementsInhaltsverzeichnis
- Definition und Merkmale eines wirtschaftlichen Totalschadens
- Ab wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
- Finanzielle Aspekte und Versicherungsfragen
- Optionen nach einem wirtschaftlichen Totalschaden
- Rolle des Sachverständigen
- Praktische Schritte nach einem Unfall
- Verhaltensregeln nach einem Unfall
- Versicherungsschutz optimieren
- Häufige Fragen zum wirtschaftlichen Totalschaden
Ein Verkehrsunfall ist für viele Autofahrer nicht nur ein Schock, sondern oft auch mit Unsicherheit verbunden. Besonders dann, wenn im Gutachten plötzlich von einem wirtschaftlichen Totalschaden die Rede ist. Viele denken sofort, dass ihr Auto nun endgültig verloren sei. In Wirklichkeit geht es jedoch um eine wirtschaftliche Bewertung, bei der die Reparaturkosten und der Fahrzeugwert gegenübergestellt werden.
In diesem Ratgeber erklären wir ausführlich, was ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, wie Versicherungen abrechnen, welche Optionen Fahrzeughalter haben und warum ein unabhängiger Sachverständiger dabei eine zentrale Rolle spielt.
© monkeybusiness / EnvatoElements
© JuiceFlair / EnvatoElementsDefinition und Merkmale eines wirtschaftlichen Totalschadens
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur eines Fahrzeugs zwar möglich wäre, die Kosten dafür jedoch den Wert des Fahrzeugs übersteigen oder in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis stehen.
Das bedeutet, dass das Fahrzeug technisch nicht irreparabel beschädigt sein muss. Vielmehr handelt es sich um eine finanzielle Bewertung, bei der die Versicherung entscheidet, dass die Kosten für eine Instandsetzung nicht vertretbar sind. Für den Fahrzeughalter heißt das: Er erhält in der Regel keine Kostenübernahme für die Reparatur, sondern den Ausgleich über den Fahrzeugwert.
Ab wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Die Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens erfolgt, wenn die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erreichen oder übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, den ein Fahrzeughalter aufwenden müsste, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Markt zu erwerben.
Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, sind unter anderem:
- Alter und Laufleistung des Fahrzeugs
- Ausstattung und Zustand
- regionale Marktpreise vergleichbarer Modelle
Die endgültige Entscheidung trifft ein unabhängiger Kfz-Gutachter. Ohne Gutachten können weder Fahrzeughalter noch Versicherung verbindlich bestimmen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
© akophotography / EnvatoElementsIhr Gutachter für Totalschaden in Nordrhein-Westfalen und Umkreis
Sie benötigen einen Gutachter für Ihr Kraftfahrzeug?
UnfallExpert24 bietet Ihnen umfassende Expertise und schnelle Hilfe bei Unfallgutachten, Schadensbewertungen und mehr.
- 100% Kostenlos – Für Unfallgeschädigte
- Gutachten-Vielfalt – Pkw, Lkw, Motorrad, Elektrofahrzeuge und vieles mehr, immer durch erfahrene Karosserie- und Fahrzeugbaumeister
- Einsatzgebiete – für Sie vor Ort überall in NRW
Schadenaufnahme bei Ihnen vor Ort
Wir sind flexibel und mobil.
Machen Sie noch heute einen Termin aus!
© SouthworksStock / EnvatoElementsWirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden
Der wirtschaftliche Totalschaden wird oft mit dem technischen Totalschaden verwechselt. Dabei gibt es entscheidende Unterschiede:
Ein technischer Totalschaden bedeutet, dass eine Reparatur aus Sicherheits- oder Konstruktionsgründen nicht mehr möglich ist, etwa bei irreparabel verzogener Karosserie oder zerstörter Fahrgastzelle.
Beim wirtschaftlichen Totalschaden hingegen wäre eine Reparatur möglich, sie lohnt sich nur finanziell nicht. In der Praxis ist der wirtschaftliche Totalschaden deutlich häufiger anzutreffen, da schon relativ kleine Schäden hohe Reparaturkosten verursachen können.
Finanzielle Aspekte und Versicherungsfragen
Was zahlt die Versicherung bei wirtschaftlichem Totalschaden?
Die Abrechnung erfolgt nicht über die Reparaturkosten, sondern über den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand. Dieser berechnet sich aus dem Wiederbeschaffungswert minus des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs.
Der Restwert beschreibt, welchen Betrag das beschädigte Fahrzeug noch erzielt, etwa durch Verkauf an einen Händler oder Verwerter. Die Auszahlung der Versicherung entspricht somit dem Betrag, der erforderlich wäre, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.
Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung. Bei einem selbstverschuldeten Unfall greift die Vollkaskoversicherung, wobei die Bedingungen des eigenen Vertrages und die vereinbarte Selbstbeteiligung relevant sind.
© Queenmoonlite35 / EnvatoElements
"Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)"
Haben Sie einen wirtschaftlichen Totalschaden? Wir sind für Sie da und helfen!
- Einfache Abwicklung von A - Z
- Falls nötig schleppen wir das Fahrzeug ab
- Sie erhalten ein professionelles Gutachten
- Wir sprechen mit der Versicherung
- Auf Wunsch kontaktieren wir einen Anwalt
- Reparaturkosten Auszahlung ist möglich
- Mobil bleiben dank Mietwagen Service
Jetzt anrufen unter
oder
© witsaruts / EnvatoElementsWiederbeschaffungswert und Restwert verstehen
Der Wiederbeschaffungswert ist nicht gleichzusetzen mit dem ursprünglichen Kaufpreis. Er bemisst sich am aktuellen Marktwert eines vergleichbaren Fahrzeugs vor dem Unfall. Alter, Laufleistung, Pflegezustand und Ausstattung fließen hier ein.
Der Restwert hingegen gibt an, welchen Betrag das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch erzielt. Entscheidend ist, dass der Restwert realistisch und regional erzielbar ist. Unrealistisch hohe Internetpreise dürfen bei der Schadensabrechnung nicht zugrunde gelegt werden.
Die 130-Prozent-Regelung im Detail
Die 130-Prozent-Regelung ist eine Ausnahme, die es ermöglicht, ein Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen. Sie greift, wenn die Reparaturkosten maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen, die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird und das Fahrzeug anschließend weiter genutzt wird.
Diese Regelung bietet Fahrzeughaltern insbesondere dann Vorteile, wenn sie emotional an ihrem Fahrzeug hängen oder das Auto insgesamt noch einen sehr guten Zustand aufweist.
© nazariykarkhut / EnvatoElementsOptionen nach einem wirtschaftlichen Totalschaden
Fahrzeugverkauf: So können Sie vorgehen
Nach der Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens kann das Fahrzeug verkauft werden. Dies geschieht häufig an Händler oder spezialisierte Restwertaufkäufer, aber auch ein Privatverkauf ist möglich, sofern der Unfallschaden transparent angegeben wird. Wichtig ist, dass der Verkaufspreis mindestens dem im Gutachten ausgewiesenen Restwert entspricht. Andernfalls kann die Versicherung die Auszahlung kürzen.
Reparaturmöglichkeiten prüfen
Auch bei wirtschaftlichem Totalschaden kann eine Reparatur sinnvoll sein, wenn die 130-Prozent-Regelung greift oder das Fahrzeug langfristig weiter genutzt werden soll. Eine fachliche Einschätzung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ist in diesen Fällen entscheidend, um zu prüfen, ob eine Reparatur technisch sauber und wirtschaftlich tragbar ist.
Versicherung auszahlen lassen: Wann lohnt es sich?
Viele Geschädigte entscheiden sich dafür, den Schaden auszahlen zu lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Diese Lösung bietet Flexibilität, insbesondere wenn ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll oder die Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Die Auszahlung erfolgt auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands, also Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Rolle des Sachverständigen
Gutachten: Bedeutung und Inhalte
Das Kfz-Gutachten ist das zentrale Dokument bei der Regulierung eines wirtschaftlichen Totalschadens. Es enthält die Schadensbeschreibung, die Reparaturkostenkalkulation, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und gegebenenfalls eine Wertminderung.
Bei einem Haftpflichtschaden kann der Geschädigte einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kosten dafür übernimmt meist die gegnerische Versicherung.
Restwertermittlung durch den Gutachter
Die Restwertermittlung erfordert Erfahrung und Marktkenntnis. Der Sachverständige bewertet, welcher Betrag unter realistischen Bedingungen tatsächlich erzielt werden kann. Dies schützt den Fahrzeughalter davor, dass die Versicherung den Restwert zu niedrig ansetzt.
© UnfallExpert24Praktische Schritte nach einem Unfall
Wie verhalten Sie sich nach einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Nach einem Unfall ist ein besonnenes Vorgehen wichtig. Neben der Sicherung der Unfallstelle sollten Fotos vom Schaden gemacht und ein unabhängiger Gutachter kontaktiert werden. Auf vorschnelle Absprachen mit der Versicherung sollte verzichtet werden, da sie später schwer korrigierbar sind.
Unterstützung durch den Kfz-Gutachter
Ein erfahrener Kfz-Gutachter unterstützt nicht nur bei der Bewertung des Schadens, sondern auch bei der Kommunikation mit der Versicherung. Gerade bei wirtschaftlichen Totalschäden sorgt dies häufig für eine korrekturhöhere Entschädigung.
Verhaltensregeln nach einem Unfall
Nach einem Unfall haben sich die Unfallbeteiligten den Konsequenzen zu stellen.
Tipp: Klicken Sie auf die Nummer, um den Punkt als 'erledigt' zu markieren.
Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern - Folgeunfälle vorbeugen
- Warnblinker einschalten
- Warndreieck in 50 bis 100 Metern Abstand aufstellen
- Warnweste anziehen (v.A. bei viel befahrener Straße und schlechter Sicht)
Rettungskräfte (bei Verletzten) & Polizei rufen
- Immer häufiger kümmert sich die Polizei nur noch bei Personenschäden. Handelt es sich ausschließlich um Sachschäden, solle das untereinander geklärt werden.
Erste Hilfe leisten
Bei Verletzten ist schnelles Handeln entscheidend: Prüfen Sie ihren Zustand, leisten Sie lebensrettende Maßnahmen wie stabile Seitenlage oder Wiederbelebung und beruhigen Sie die Betroffenen. Regelmäßige Auffrischung Ihrer Kenntnisse hilft, im Ernstfall sicher zu handeln. Über das Deutsche Rote Kreuz finden Sie aktuelle Kurse.
Unfall dokumentieren
- Kennzeichen des Unfallverursachers
- Personalien
- Unfallort & -datum
- ggf. Bekennervideo (Geständnis des Verursachers auf Video)
KZF-Gutachter rufen
- Gute Nachricht: Sind Sie Geschädigter, ist das Gutachten für Sie kostenlos! Ehrenwort!
- 100% unabhängiges Gutachten, realistische Schadenseinschätzung
- Wir melden den Unfall Ihrer sowie der gegnerischen Versicherung. Sie müssen und sollten das nicht selbst machen!
© RossHelen / EnvatoElements
Versicherungsschutz optimieren
Leistungen der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen entstehen. Eigene Fahrzeugschäden werden durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Bei wirtschaftlichen Totalschäden ist die Vollkaskoleistung entscheidend, da sie den Fahrzeugwert ersetzt.
Tipps zum Versicherungsvergleich
Neben dem Preis sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:
- Totalschadenregelungen klar und transparent
- faire Restwertberechnung
- Neuwert- oder Kaufwertentschädigung
- zusätzliche Leistungen wie GAP-Deckung bei Finanzierung oder Leasing
- Nutzungsausfallentschädigung
Eine gute Versicherung zeigt ihren Wert vor allem im Schadenfall.
© Vladdeep / EnvatoElementsHäufige Fragen zum wirtschaftlichen Totalschaden
Der wirtschaftliche Totalschaden betrifft die Kosten-Nutzen-Abwägung, der technische Totalschaden schließt eine Reparatur technisch aus.
Er bemisst sich am regionalen Marktwert vergleichbarer Fahrzeuge unter Berücksichtigung von Zustand, Laufleistung und Ausstattung.
Ja, insbesondere im Rahmen der 130-Prozent-Regelung oder bei bewusster Entscheidung des Fahrzeughalters.
Wenn die Reparaturkosten maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen und das Fahrzeug weiter genutzt wird.
Nur bei bestimmten Schadensursachen wie Diebstahl, Brand oder Wildschaden.
Der Fahrzeughalter entscheidet, ob er es verkauft, repariert oder sich den Schaden auszahlen lässt.
Über den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Der Restwert sollte realistisch, regional erzielbar und nachvollziehbar sein.
Quellen:
https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-bestaetigt-am-16-11-2021-kfz-reparatur-bis-130-trotz-totalschadensprognose-durch-sachverstaendigen-195780.html
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/nutzungsausfallentschaedigung/