Vollkasko-Gutachten erstellen lassen

Ihr sachkundiges Vollkasko-Gutachten – schnell und präzise

Ein Unfallgutachter von UnfallExpert24 kniet vor einem beschädigten Auto und erstellt ein Guthaben. © Unfallexpert24

Kurz erklärt: Vollkasko-Gutachten – was ist das?

Wenn Sie als Vollkasko-Versicherter in einen Unfall verwickelt sind oder einen sonstigen Schadenfall an Ihrem Fahrzeug erleiden, können Sie sich ein spezifisch ausgerichtetes Vollkasko-Gutachten erstellen lassen. Ein solches Gutachten rückt die in den Leistungsbereich der Vollkasko aufgenommenen Schäden in den Mittelpunkt der Untersuchung.

Es muss immer nachvollziehbar und überprüfbar sowie neutral und unabhängig sein. Wichtig ist zudem, dass das Gutachten auch Laien bzw. Nichtfachleuten die jeweiligen Sachverhalte verständlich darlegt. Somit fällt dem Sachverständigen die Aufgabe zu, die Aufgabe des Sachverständigen, sein fachbezogenes Wissen und seine Erkenntnisse aus der Begutachtung beispielsweise der Versicherung, einem Rechtsanwalt oder einem Richter zu übermitteln.

Dadurch soll eine jeweils eigenständige Urteilsbildung ermöglicht werden. Meistens kommt das Vollkasko-Gutachten im Zuge der Schadenregulierung durch den Versicherer zum Einsatz. Hier dient das Vollkasko-Gutachten als Regulierungsgrundlage.

Frau untersucht Schaden an der Heckstoßstange von einem blauen Auto© traimakivan / Envato Elements

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Vollkasko-Gutachten mit Autoschlüssel liegt auf einem Tisch© avanti_photo / Envato Elements

Das Vollkasko-Gutachten – Wann Sie es brauchen und was Sie davon haben

Im Kaskoschadenfall beauftragen Versicherungen in der Regel einen Sachverständigen ihrer eigenen Wahl.

Um eine korrekte Schadensregulierung zu gewährleisten, ist es erfahrungsgemäß ratsam, zusätzlich einen Gutachter Ihres Vertrauens zu involvieren.

In diesem Fall stehen wir Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung und erstellen für Sie ein qualifiziertes und zu 100 Prozent objektives Gutachten. Sind Sie dabei Vollkasko versichert, erhalten Sie von uns dann ein explizit darauf ausgerichtetes Gutachten.

Unsere Gutachten beinhalten alle relevanten Daten rund um den Fahrzeugwert vor und nach einem Unfall bzw. Schadenfall, die prognostizierte Höhe der Reparaturkosten sowie eventuelle Umbaukosten. Zudem trägt ein Gutachten dieser Art in vielen Fällen auch zur Rekonstruktion des Schadenherganges bei.

Das kann bei strittigen Fragen bezüglich der Erstattungshöhe das sprichwörtliche “Zünglein an der Waage” sein.

Vollkasko-Gutachten bei UnfallExpert 24 – genau deshalb sollten Sie uns wählen

Eine Vollkaskoversicherung soll Ihnen einen Rundum-Schutz bei Schadenfällen gewährleisten. Soweit die Theorie. In der Praxis stellt sich die Schadensregulierung und -abwicklung häufig nicht so einfach dar. Denn Versicherungen erkennen nicht jeden Schaden ohne Weiteres an. Schlimmstenfalls reduzieren oder verweigern sie dann die entsprechenden Versicherungsleistungen.

Wir unterstützen Sie mit einem qualifizierten und objektiven Vollkasko-Gutachten, damit Sie Ihre Ansprüche geltend zu machen. Objektiv, präzise und schnell – unsere fachkundigen Experten liefern Ihnen auf Anfrage oder auch direkt vor Ort ein professionelles Vollkasko-Gutachten, das keine Fragen mehr offen lässt.

Damit schaffen Sie gleichzeitig die Basis für eine fundierte, faire und auf korrekten Fakten beruhende Regulierungsentscheidung seitens der Versicherung. Sie profitieren hier nachhaltig von unserem Expertenwissen und unserer Kompetenz.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema " Vollkasko-Gutachten"

Bei Unverschulden müssen Sie als Geschädigter den von der Versicherung bestellten Sachverständigen nicht akzeptieren.

Im Kaskofall sieht das allerdings anders aus: Versicherungen besitzen hier Weisungsrecht und entscheiden, welcher Kfz-Gutachter für die Schadensfeststellung am Auto oder LKW beauftragt wird. Lassen Sie sich selbst Vollkasko-Gutachten erstellen, ist die Versicherung nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.

Allerdings ist es möglich, im Kaskofall die Übernahme der Kosten mit Ihrem Versicherer abzustimmen. Je nach Fall und Sachlage kommt es vor, dass die Versicherung dann doch die Kosten für das von Ihnen beauftragte Vollkasko-Gutachten übernimmt.

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