Kurz gesagt
Ein Unfallgutachten kostet Sie als Unfallgeschädigten nichts – die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten komplett. Nur bei Eigenverschulden, Kaskofällen oder freiwilligen Gutachten zahlen Sie selbst, bei uns immer zum vorab genannten Festpreis.
Die drei Preisfragen, die wirklich zählen
Statt Ihnen Listenpreise aus dem Internet zu verkaufen, beantworten wir die Kostenfrage so, wie sie sich Ihnen wirklich stellt. Erstens: War der Unfall unverschuldet? Dann ist die Preisfrage für Sie erledigt – die gegnerische Versicherung zahlt Gutachten, Begutachtung vor Ort und auf Wunsch die komplette Schadenmeldung. Zweitens: Wie groß ist der Schaden? Unter der Bagatellgrenze von ca. 750–1.000 Euro genügt meist ein Kostenvoranschlag statt des vollen Gutachtens – günstiger und schneller. Drittens: Wer ist Ihr Auftraggeber? Bei Eigenaufträgen wie dem Wertgutachten für Verkauf oder Erbe nennen wir Ihnen den Festpreis vorab – abhängig von Fahrzeugwert und Prüfumfang.
Kosten im Überblick – wer zahlt was
| Dokument | Wann sinnvoll | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Kostenvoranschlag | Bagatellschäden unter ca. 750–1.000 € | Bei Unschuld: gegnerische Versicherung |
| Kurzgutachten | Kleinere bis mittlere Unfallschäden | Bei Unschuld: gegnerische Versicherung |
| Unfallgutachten | Alle Schäden oberhalb der Bagatellgrenze | Bei Unschuld: 100 % gegnerische Versicherung |
| Wertgutachten | Verkauf, Erbe, Leasingrückgabe, Oldtimer | Sie selbst – Festpreis vorab |
Wir listen bewusst keine Euro-Beträge aus dem Internet: Seriöse Preise hängen von Schadenhöhe, Fahrzeugwert und Prüfumfang ab. Sie bekommen von uns vor jedem Auftrag eine verbindliche, ehrliche Ansage – am Telefon in zwei Minuten.
Wovon der Preis bei Eigenaufträgen abhängt
Drei Faktoren bestimmen den Aufwand und damit den Preis eines selbst beauftragten Gutachtens: der Fahrzeugwert (ein Oldtimer oder ein hochwertiges Fahrzeug erfordert aufwendigere Marktrecherche), der Schadensumfang beziehungsweise Prüfumfang (reine Wertermittlung oder zusätzlich Lackschichtdickenmessung, Achsvermessung, Probefahrt) und der Dokumentationszweck (Verkaufsunterlage, Versicherungsnachweis oder gerichtsfeste Beweissicherung). Nennen Sie uns Fahrzeug und Anlass – Sie erhalten sofort eine verbindliche Festpreis-Ansage, ohne dass daraus ein Auftrag entsteht.
Warum „kostenlos" für Geschädigte kein Werbeversprechen ist
Viele Betroffene können nicht glauben, dass das Gutachten sie nichts kosten soll – zu gut, um wahr zu sein? Nein: Es ist geltendes Recht. Nach § 249 BGB muss der Schädiger beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung den Schaden vollständig ausgleichen, und dazu gehört die Schadensfeststellung durch einen Sachverständigen. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt also nicht aus Kulanz, sondern weil sie es muss. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie legen nichts aus, Sie unterschreiben nichts, das Sie Geld kosten könnte. Mehr zu den Details lesen Sie auf unserer Seite Wer zahlt den Kfz-Gutachter – und warum Sie dafür Ihren eigenen Gutachter bestimmen dürfen, erklärt die Seite zur freien Gutachterwahl.
Ihr nächster Schritt
Rufen Sie an oder senden Sie uns Fotos per WhatsApp: Wir schätzen Ihren Schaden kostenlos ein, sagen Ihnen, welches Dokument Sie brauchen – und bei einem unverschuldeten Unfall kommen wir zu Ihnen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Mo–Fr 9–22 Uhr, Sa/So nach telefonischer Vereinbarung, in Köln, Krefeld und ganz NRW.
So bekommen Sie Ihr Festpreis-Angebot
Für alles, was kein Haftpflichtfall ist – Wertgutachten, Leasingrückgabe, Oldtimer-Bewertung, Kaskoschaden – gilt ein ebenso einfacher Weg: Schildern Sie uns am Telefon oder per WhatsApp kurz Fahrzeug und Anlass, wir nennen Ihnen sofort einen verbindlichen Festpreis. Keine Wartezeit, keine versteckten Zusatzkosten, keine Verpflichtung: Ob aus dem Angebot ein Auftrag wird, entscheiden allein Sie. Und weil wir zu Ihnen kommen statt umgekehrt, entsteht Ihnen auch kein Anfahrtsaufwand – den Termin legen wir dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht: zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Unfall nicht schuld? Ihr Gutachten ist kostenlos.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt – wir kümmern uns um alles. Mo–Fr 9–22 Uhr erreichbar.
Häufige Fragen
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

