Haftpflichtschaden Auto - Alle Informationen

Das müssen Sie zum KFZ Haftpflichtschaden wissen

Junges Paar macht ein Bild vom Unfallschaden am Auto© SouthworksStock / EnvatoElements

Inhaltsverzeichnis

Ein Haftpflichtschaden am Auto entsteht, wenn ein Fahrzeughalter oder -fahrer mit seinem Fahrzeug einen Schaden bei Dritten verursacht. Die KFZ-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, schützt vor den finanziellen Folgen solcher Schäden.

Diese können sowohl Sach- als auch Personenschäden umfassen. Im folgenden Ratgeber beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema “Haftpflichtschaden Auto”. Unser Ratgeber bietet Ihnen umfassende Informationen und praktische Tipps.

Definition des KFZ Haftpflichtschadens

Ein Haftpflichtschaden im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft eine Person, an deren Fahrzeug schuldhaft ein Schaden verursacht wurde. Neben solchen Sachschäden kommen auch Personen- und Vermögensschäden als Haftpflichtschäden vor.

Auch Schmerzensgelder fallen in die Zuständigkeiten der Haftpflicht. Da Unfälle im Straßenverkehr relativ häufig sind, gilt die Haftpflichtversicherung als eine verpflichtende Versicherung, die bei jedem einzelnen Kfz gültig vorliegen muss. Die Haftpflicht muss schon vor der Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt sein, ansonsten wird es von der Zulassungsstelle nicht für den Straßenverkehr zugelassen.

Der Zweck der Haftpflichtversicherung liegt darin, dass sie garantieren soll, dass ein eventuell entstehender Schaden (Haftpflichtschaden Auto) bei anderen Verkehrsteilnehmern durch eigenes Verschulden finanziell abgedeckt ist, damit die Geschädigten nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben. Bei einem vorsätzlich entstandenen Schaden oder dem Einfluss von den bei der Teilnahme im Straßenverkehr nicht erlaubten Substanzen übernehmen die Kfz-Versicherer die Kosten häufig nicht oder nur anteilig.

Rolle des Unfallgutachten bei Haftpflichtschaden Auto

Ein Gutachten ist bei einem Kfz-Haftpflichtschaden nötig, da nur so eventuelle Ansprüche ermittelt werden können. Doch es gibt auch Schadensfälle, in denen auf einen Gutachter verzichtet werden kann. Beträgt die Schadenssumme weniger als 700 Euro spricht man von einem Bagatellschaden. Erst ab diesem Betrag kommt ein Sachverständiger ins Spiel, der ein Gutachten erstellt.

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Haftpflichtgutachten

Mann macht ein Bild von einem beschädigten Auto nach einem Unfall© halfpoint / EnvatoElements
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Haftpflichtgutachten mit Autoschlüssel liegt auf einem Tisch© avanti_photo / Envato Elements

So gehen Sie bei einem Haftpflichtschaden am Auto vor

Im Falle eines Unfalls sollte zunächst die Unfallstelle abgesichert, verletzten Personen geholfen und gegebenenfalls der Rettungsdienst und die Polizei gerufen werden. Wenn ein Haftpflichtschaden entsteht, ist das weitere Vorgehen davon abhängig, ob Sie Geschädigter oder Verursacher sind. Beide Seiten sollten unabhängig voneinander die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers informieren.

Besonders für die geschädigte Person ist es daher wichtig, sich die Kontaktinformationen des Verursachers einzuholen. Dazu zählen neben dem Namen, der Adresse und der Telefonnummer auch die Informationen zur Kfz-Versicherung. Auch als Geschädigter sollten Sie Ihre Kontaktdaten an die andere Person übergeben. Der Unfallverursacher ist in der Pflicht, die Meldung innerhalb einer Woche nach dem Vorfall vorzunehmen.

Sind Sie der Verursacher des Unfalls, finden Sie in den Versicherungsdokumenten übrigens konkrete Vorgaben zu Ihren Informationspflichten.

So melden Sie den Haftpflichtschaden

Beide Parteien sind nach einem Autounfall in der Pflicht, ihren eigenen Kfz-Versicherern den Vorfall zu melden. Die geschädigte Person sollte darüber hinaus der Versicherung des Unfallverursachers mitteilen, dass es zu einem Schaden gekommen ist.

Wir übernehmen gerne das Erstellen des Gutachtens und das Gespräch mit der Versicherung. Sprechen Sie uns einfach an!

Was zahlt die Versicherung und was zahlt die Versicherung nicht?

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist in Ländern wie Deutschland oder Österreich eine verpflichtende Versicherung. Vom Gesetzgeber werden ebenfalls sehr konkrete Vorgaben gemacht, welche Schäden von den Versicherern im Fall eines Schadens finanziert werden müssen. Darüber hinaus kann es bei einzelnen Tarifen auch zusätzliche freiwillige Leistungen geben.

Die Haftpflicht deckt unter anderem folgende Schäden ab:

  • Kosten für das Abschleppen des beschädigten Fahrzeugs
  • Reparaturkosten
  • Gebühren von Mietwagen
  • Kosten für Anwälte des Unfallgegners
  • Reparatur von Schäden an Gebäuden
  • Schmerzensgelder
  • Verdienstausfälle
  • und vieles mehr

Es gibt auch Kosten, die nicht von der Auto Haftpflicht getragen werden. Dazu zählen vor allem die Schäden am eigenen Fahrzeug und wenn der Unfallverursacher die Schäden vorsätzlich oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht hat.

Haftpflichtschaden auszahlen lassen

Es ist rechtlich möglich, wenn Sie sich einen Haftpflichtschaden auszahlen lassen möchten, zum Beispiel Reparaturkosten. Das ist häufig gewünscht, wenn das Auto nicht mehr repariert werden soll oder der Fahrzeug-Besitzer die Reparatur selbst vornehmen möchte.

Es wird dann eine “fiktive Rechnung” erstellt. Doch es gibt strenge Regeln und nicht in jedem Fall lohnt es sich, sich für die Auszahlung des Schadens zu entscheiden. In der Regel muss dazu ein Gutachten erstellt werden.

Gutachten erstellen lassen

Frau von der Versicherung hält ein Spielzeugauto in der Hand© Queenmoonlite35 / EnvatoElements
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Haftpflichtschaden fiktiv abrechnen

Eine fiktive Rechnung oder Abrechnung enthält Informationen darüber, welche Kosten die Reparatur eines Unfallschadens wahrscheinlich verursacht hätte, sofern das beschädigte Fahrzeug nicht mehr oder in Eigenregie repariert werden soll. Die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers übernimmt den ermittelten fiktiven Rechnungsbetrag gegebenenfalls.

Fiktive Abrechnung

Fiktive Abrechnungen gibt es auch bei anderen Versicherungsarten, am häufigsten findet man sie jedoch im Rahmen der Kfz-Haftpflicht. Auch bei einer Kasko-Versicherung können fiktive Rechnungen vorkommen. Hier führen sie aber häufig zu einer Umstufung in eine kostspieligere Schadenfreiheitsklasse, sodass dieses Vorgehen nur in seltenen Fällen zu empfehlen ist.

Nutzungsausfall bei Haftpflichtschaden

Ein Nutzungsausfall im Rahmen der Kfz-Haftpflicht liegt vor, wenn ein Fahrzeug aufgrund eines Schadens nicht mehr nutzbar ist. Das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht für das Fahrzeug ist dann nicht mehr in Anspruch nehmbar.

Für solche Fälle gibt es die Nutzungsausfallentschädigung, die ein Geschädigter eines Unfalls nach dem Vorfall von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung einfordern kann.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Haftpflichtschaden

Nach einem Unfall sichert man die Unfallstelle und tauscht Informationen mit dem Unfallgegner aus. Danach meldet man den Schaden der eigenen Versicherung, die den Schaden prüft, reguliert und gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Der Verursacher eines Haftpflichtschadens muss den Schaden seiner eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung melden. Der Geschädigte sollte den Schaden ebenfalls seiner eigenen Versicherung melden, um Unterstützung zu erhalten.

Ja, man kann sich den Schaden fiktiv abrechnen lassen. In diesem Fall zahlt die Versicherung den geschätzten Reparaturbetrag direkt an den Geschädigten, ohne dass eine Reparatur durchgeführt werden muss.

Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte den geschätzten Reparaturbetrag auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags.

Ein Gutachten ist nicht immer erforderlich, vor allem bei kleineren Schäden. Bei größeren Schäden oder wenn die Schuldfrage unklar ist, kann ein Gutachten jedoch hilfreich sein, um den Schaden korrekt zu bewerten.

Nach Erstellung eines Gutachtens kann der Geschädigte entweder eine fiktive Abrechnung wählen und sich den Betrag auszahlen lassen oder die tatsächliche Reparaturkostenabrechnung durchführen lassen.

Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Nutzungsausfall an den Geschädigten, wenn dessen Fahrzeug nicht genutzt werden kann und kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt wird.

Ja, Haftpflichtschäden können verjähren, daher sollten Sie sich zeitnah um die Übernahme der Kosten kümmern. Die Ansprüche des Geschädigten verjähren bereits nach drei Jahren.

Was mache ich wenn die Versicherung meinen Haftpflichtschaden nicht bezahlen will?

Sie sollten eine Beschwerde bei der Versicherung einreichen und können sich sogar an die BaFin wenden. Darüber hinaus lohnt es sich in einigen Fällen, einen Anwalt einzuschalten und seine Rechte gerichtlich durchzusetzen.

Die Zeit für die Meldung eines Schadens hängt davon ab, ob Sie Verursacher oder Geschädigter des Unfalls sind. Als Verursacher müssen Sie den Schaden innerhalb einer Woche bei Ihrem Versicherer melden. Der Geschädigte hat drei Jahre Zeit, bevor der Schaden verjährt.

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