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Haftpflichtschaden am Auto: Ihre Ansprüche als Geschädigter

Von den TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen von UnfallExpert24

Der Klassiker: Ein anderer hat Ihren Wagen beschädigt. Was die gegnerische Haftpflichtversicherung alles zahlen muss – und was nicht.

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Fahrzeug beschädigt und dafür haftet. Seine KFZ-Haftpflichtversicherung muss Ihnen den Schaden ersetzen – vollständig und ohne Abzüge.

Damit das klappt, brauchen Sie Beweise: Fotos vom Unfallort, die Daten des Verursachers und vor allem ein unabhängiges Gutachten, das die Schadenshöhe verbindlich feststellt.

Diese Ansprüche stehen Ihnen zu

Im Haftpflichtfall gilt der Grundsatz der Totalreparatur: Sie sind so zu stellen, als wäre der Unfall nicht geschehen. Das umfasst deutlich mehr als nur die Werkstattrechnung.

  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Abschlepp- und Standkosten
  • Gutachter- und Anwaltskosten
  • Unkostenpauschale

Typische Kürzungsversuche der Versicherung

Versicherungen sparen an Geschädigten: gekürzte Stundensätze, billigere Ersatzteile, angezweifelte Wertminderung oder Druck zur Werkstattbindung. Mit einem unabhängigen Gutachten und klarem Auftreten lassen sich diese Versuche abwehren.

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