Der Klassiker: Ein anderer hat Ihren Wagen beschädigt. Was die gegnerische Haftpflichtversicherung alles zahlen muss – und was nicht.
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Fahrzeug beschädigt und dafür haftet. Seine KFZ-Haftpflichtversicherung muss Ihnen den Schaden ersetzen – vollständig und ohne Abzüge.
Damit das klappt, brauchen Sie Beweise: Fotos vom Unfallort, die Daten des Verursachers und vor allem ein unabhängiges Gutachten, das die Schadenshöhe verbindlich feststellt.
Diese Ansprüche stehen Ihnen zu
Im Haftpflichtfall gilt der Grundsatz der Totalreparatur: Sie sind so zu stellen, als wäre der Unfall nicht geschehen. Das umfasst deutlich mehr als nur die Werkstattrechnung.
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Abschlepp- und Standkosten
- Gutachter- und Anwaltskosten
- Unkostenpauschale
Typische Kürzungsversuche der Versicherung
Versicherungen sparen an Geschädigten: gekürzte Stundensätze, billigere Ersatzteile, angezweifelte Wertminderung oder Druck zur Werkstattbindung. Mit einem unabhängigen Gutachten und klarem Auftreten lassen sich diese Versuche abwehren.
Unfall gehabt? Wir helfen sofort.
Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon – und auf Wunsch ist unser Gutachter schon morgen bei Ihnen.

