Bagatellschaden am Auto - Definition, Kosten & Tipps
Definition, Kosten & Gutachter-Tipps
© KYNASTUDIO / EnvatoElementsInhaltsverzeichnis
- Was ist ein Bagatellschaden?
- Bagatellschadengrenze
- Verhalten nach einem Bagatellschaden
- Verhaltensregeln nach einem Unfall
- Unfallflucht bei Bagatellschaden
- Einsatz von Gutachter und Kostenvoranschlag
- Versicherung und Bagatellschäden
- Folgen von Bagatellschäden auf Unfallfreiheit und Wertminderung
- Häufige Fragen zu Bagatellschäden
Kleine Parkrempler oder Kratzer im Lack – schnell ist es passiert. Doch ab wann spricht man eigentlich von einem Bagatellschaden? Und wann lohnt sich ein Gutachten oder die Polizei?
Hier erfahren Sie alles Wichtige über Bagatellschäden, Versicherungsfragen und Ihre Rechte nach einem kleinen Unfall.
© kckate16 / EnvatoElementsWas ist ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Unfallschaden am Auto, bei dem keine sicherheitsrelevanten oder tragenden Teile betroffen sind.
Typische Beispiele sind oberflächliche Lackkratzer, kleine Dellen oder leichte Beschädigungen an der Stoßstange.
Diese Schäden beeinträchtigen weder die Fahrsicherheit noch die Funktion des Fahrzeugs.
Ab wann spricht man von einem Bagatellschaden?
Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn der Reparaturaufwand unter etwa 750 Euro liegt.
Diese sogenannte Bagatellschadengrenze ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus der Praxis der Versicherungen und Gerichte.
Wichtig: Sobald tragende Karosserieteile, Sensoren oder elektronische Komponenten betroffen sind, handelt es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden.
Bagatellschadengrenze
Die allgemein anerkannte Grenze für einen Bagatellschaden liegt bei etwa 750 Euro.
Bleibt der Reparaturaufwand unterhalb dieses Betrags und betrifft der Schaden keine sicherheitsrelevanten oder tragenden Fahrzeugteile, wird von einem Bagatellschaden gesprochen. In der Praxis handelt es sich dabei meist um optische oder oberflächliche Beeinträchtigungen, die keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.
Übersteigt der Schaden die Bagatellschadengrenze, gilt er als regulärer Unfallschaden. In diesem Fall steht dem Geschädigten ein vollständiges Schadengutachten zu, das bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.
Typische Beispiele für Bagatellschäden
Bagatellschäden treten häufig bei Parkremplern oder geringfügigen Berührungen im Straßenverkehr auf. Zu den typischen Erscheinungsformen zählen:
- Kleine Lackkratzer oder Schrammen an der Stoßstange
- Leichte Dellen ohne Verformung der Karosseriestruktur
- Kratzer an Kunststoffteilen wie Stoßfänger oder Spiegelgehäuse
- Abplatzungen des Lacks ohne Rostbildung
- Oberflächliche Schleifspuren durch Kontakt mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen
Solche Schäden sind in der Regel rein optischer Natur und beeinträchtigen die Funktionstüchtigkeit oder Sicherheit des Fahrzeugs nicht.
© FabrikaPhoto / EnvatoElements
© KYNASTUDIO / EnvatoElementsAb wann zählt ein Schaden nicht mehr als Bagatellschaden
Ein Schaden verliert den Status eines Bagatellschadens, sobald tragende, sicherheitsrelevante oder elektronische Fahrzeugkomponenten betroffen sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Rahmen- oder Karosserieverformungen
- Beschädigungen an Airbags, Sensoren oder Assistenzsystemen
- Defekte an Beleuchtung, Bremsanlage oder Lenkung
- Elektronische Komponenten, die sicherheitsrelevant sind (z. B. Park- oder Spurassistenten)
Auch wenn die sichtbaren Spuren klein erscheinen, können verdeckte Schäden unter der Oberfläche liegen – etwa hinter Stoßfängern oder unter Kunststoffverkleidungen. Deshalb ist es ratsam, den Schaden im Zweifel durch eine Fachwerkstatt oder einen Kfz-Gutachter prüfen zu lassen.
Verhalten nach einem Bagatellschaden
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn bei einem Unfall nur geringfügige Sachschäden entstanden sind und keine Personen verletzt wurden.
In diesem Fall ist es meist nicht notwendig, die Polizei zu rufen. Dennoch sollten Sie sorgfältig dokumentieren, was passiert ist:
- Unfallstelle sichern – Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.
- Fotos machen – Schäden an beiden Fahrzeugen, Kennzeichen, Spuren auf der Fahrbahn und den Unfallort fotografieren.
- Personalien austauschen – Namen, Anschriften, Kennzeichen, Versicherungsdaten und Telefonnummern beider Beteiligten notieren.
- Unfallhergang festhalten – Eine kurze schriftliche Beschreibung und ggf. eine Skizze anfertigen.
*Zeugen notieren – Falls vorhanden, deren Kontaktdaten aufnehmen.
© LightFieldStudios / EnvatoElementsWann muss man die Polizei rufen?
Bei kleineren Blechschäden ist die Polizei nicht zwingend erforderlich.
Rufen Sie sie nur dann, wenn:
- der Unfallhergang unklar ist,
- der andere Fahrer uneinsichtig ist oder sich weigert, Angaben zu machen,
- ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist oder
- öffentliche Einrichtungen oder Gegenstände (z. B. Verkehrsschilder, Leitplanken) beschädigt wurden.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein größerer Schaden vorliegt, ist es immer ratsam, die Polizei hinzuzuziehen.
Allgemeine Verhaltensregeln nach einem Unfall finden Sie in unserer nachfolgenden Checkliste.
© westend61 / EnvatoElementsVerhaltensregeln nach einem Unfall
Nach einem Unfall haben sich die Unfallbeteiligten den Konsequenzen zu stellen.
Tipp: Klicken Sie auf die Nummer, um den Punkt als 'erledigt' zu markieren.
Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern - Folgeunfälle vorbeugen
- Warnblinker einschalten
- Warndreieck in 50 bis 100 Metern Abstand aufstellen
- Warnweste anziehen (v.A. bei viel befahrener Straße und schlechter Sicht)
Rettungskräfte (bei Verletzten) & Polizei rufen
- Immer häufiger kümmert sich die Polizei nur noch bei Personenschäden. Handelt es sich ausschließlich um Sachschäden, solle das untereinander geklärt werden.
Erste Hilfe leisten
Bei Verletzten ist schnelles Handeln entscheidend: Prüfen Sie ihren Zustand, leisten Sie lebensrettende Maßnahmen wie stabile Seitenlage oder Wiederbelebung und beruhigen Sie die Betroffenen. Regelmäßige Auffrischung Ihrer Kenntnisse hilft, im Ernstfall sicher zu handeln. Über das Deutsche Rote Kreuz finden Sie aktuelle Kurse.
Unfall dokumentieren
- Kennzeichen des Unfallverursachers
- Personalien
- Unfallort & -datum
- ggf. Bekennervideo (Geständnis des Verursachers auf Video)
KZF-Gutachter rufen
- Gute Nachricht: Sind Sie Geschädigter, ist das Gutachten für Sie kostenlos! Ehrenwort!
- 100% unabhängiges Gutachten, realistische Schadenseinschätzung
- Wir melden den Unfall Ihrer sowie der gegnerischen Versicherung. Sie müssen und sollten das nicht selbst machen!
© RossHelen / EnvatoElements
© verba0711 / EnvatoElementsUnfallflucht bei Bagatellschaden
Auch bei einem Bagatellschaden gilt: Einfach weiterzufahren ist verboten.
Wer den Unfallort verlässt, ohne seine Daten zu hinterlassen, begeht Fahrerflucht (§ 142 StGB) – eine Straftat, die zu Geldstrafe, Punkten in Flensburg und sogar Führerscheinentzug führen kann.
Wenn der Geschädigte nicht anwesend ist (z. B. beim Parkremplern Parkrempler), sollten Sie:
- einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten gut sichtbar am Fahrzeug hinterlassen und
- zusätzlich die Polizei informieren, um den Vorfall zu melden.
Richtiges Verhalten und rechtliche Folgen
Wenn Sie sich nach einem Unfall vom Ort entfernt haben:
Melden Sie sich am besten innerhalb von 24 Stunden selbst bei der Polizei. Bei kleinen Bagatellschäden kann das dazu führen, dass auf eine Strafe verzichtet wird.
Fall Sie den Unfall nicht bemerkt haben handelt es sich nicht um Fahrerflucht, da Sie ohne Vorsatz gehandelt haben. In einem möglichen Verfahren müssen Sie aber nachweisen können, dass Sie den Schaden wirklich nicht bemerkt haben oder bemerken konnten. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Anwalt unterstützen.
Einsatz von Gutachter und Kostenvoranschlag
Bei echten Bagatellschäden genügt meist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Ein Kfz-Gutachten ist hier nicht notwendig.
Aber Vorsicht: Was wie ein kleiner Kratzer aussieht, kann versteckte Schäden an Sensoren oder der Karosserie verbergen.
Ein unabhängiger Gutachter kann schnell und kostenlos prüfen, ob es sich wirklich um einen Bagatellschaden handelt.
Rechtliche Ansprüche bei Bagatellschäden
Auch bei kleinen Unfällen haben Geschädigte Anspruch auf:
- Ersatz der Reparaturkosten,
- Erstattung von Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten (je nach Fall),
- ggf. eine Aufwandsentschädigung.
Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, dürfen Sie ein vollständiges Gutachten erstellen lassen.
Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wenn Sie keine Schuld tragen.
Bagatellschaden richtig einschätzen
Ein Bagatellschaden ist zwar ärgerlich, aber in der Regel kein großer Aufwand.
Trotzdem kann hinter kleinen Kratzern mehr stecken, als man denkt.
Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihren Schaden von einem unabhängigen Kfz-Gutachter prüfen – so sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden unnötige Kosten.
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© Vladdeep / EnvatoElementsVersicherung und Bagatellschäden
Bagatellschaden der Kfz-Versicherung melden
Auch ein kleiner Schaden sollte möglichst zeitnah Ihrer Versicherung gemeldet werden – am besten innerhalb weniger Tage nach dem Unfall. Nur so ist sichergestellt, dass es später keine Probleme bei der Regulierung gibt.
Melden Sie den Vorfall mit allen wichtigen Informationen wie:
- Fotos und Notizen zum Unfallhergang
- Daten des Unfallgegners
- Zeugenangaben
- ggf. ein polizeiliches Aktenzeichen.
Kann man einen Bagatellschaden ohne Versicherung regeln?
Ja, grundsätzlich ist das möglich, wenn sich beide Parteien einig sind und es sich wirklich nur um einen geringen Sachschaden handelt.
In diesem Fall kann der Verursacher den Schaden direkt bezahlen, ohne die Versicherung einzuschalten.
Das ist oft sinnvoll, wenn der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung liegt oder um eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.
Allerdings sollten Sie dabei immer eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der beide Parteien bestätigen:
- wer den Schaden verursacht hat
- welche Summe gezahlt wurde
- mit der Zahlung sind alle Ansprüche abgegolten
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Schaden wirklich geringfügig ist, sollten Sie lieber Ihre Versicherung informieren – eine Fehleinschätzung kann später teuer werden.
Wer zahlt den Bagatellschaden – Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko?
Die Zuständigkeit hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat und an welchem Fahrzeug der Schaden entstanden ist:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Deckt Schäden am Fahrzeug oder Eigentum des Unfallgegners, wenn Sie den Unfall verursacht haben.
Ihre eigene Haftpflicht zahlt nicht den Schaden an Ihrem Auto.
Vollkaskoversicherung
Kommt für eigene Schäden am Fahrzeug auf – auch bei selbstverschuldeten Unfällen oder Vandalismus.
Allerdings müssen Sie in der Regel die Selbstbeteiligung zahlen und werden ggf. in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft.
Teilkaskoversicherung
Deckt nicht selbstverschuldete Schäden, z. B. durch Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Brand oder Sturm.
Ein klassischer Bagatellschaden durch eigenes Verschulden ist nicht über die Teilkasko abgedeckt.
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Folgen von Bagatellschäden auf Unfallfreiheit und Wertminderung
Hat ein Bagatellschaden Auswirkungen auf den Wiederverkaufswert?
In der Regel nicht.
Eine wesentliche Wertminderung entsteht nur, wenn der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht oder tragende Fahrzeugteile betroffen sind.
Kratzer oder kleine Dellen wirken sich normalerweise nicht auf den Wiederverkaufswert aus.
Unfallwagen-Einstufung bei Bagatellschäden
Ein Fahrzeug gilt erst dann als Unfallwagen, wenn es einen erheblichen, reparierten Unfallschaden hatte.
Ein Bagatellschaden führt nicht automatisch zu dieser Einstufung.
Bei einem späteren Verkauf sollten Sie jedoch offen angeben, dass ein kleiner Schaden behoben wurde.
© Queenmoonlite35 / EnvatoElementsHäufige Fragen zu Bagatellschäden
Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Unfallschaden am Fahrzeug, bei dem keine sicherheitsrelevanten oder tragenden Teile betroffen sind.
Typische Beispiele sind oberflächliche Lackkratzer, kleine Dellen oder leichte Stoßstangenschäden.
Meist liegt der Reparaturaufwand unter etwa 750 Euro.
Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten rund 750 Euro nicht übersteigen und der Schaden rein optischer Natur ist.
Sobald tragende Teile, Sensoren oder elektronische Systeme betroffen sind, handelt es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden, sondern um einen regulären Unfallschaden.
Bei kleineren Sachschäden ohne Personenschaden ist es in der Regel nicht notwendig, die Polizei zu rufen.
Sinnvoll kann es aber sein, wenn
- der Unfallhergang unklar ist,
- der Unfallgegner uneinsichtig ist oder
- ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist.
Ansonsten genügt es, Fotos zu machen, die Daten auszutauschen und den Schaden zu dokumentieren.
In den meisten Fällen reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Ein Kfz-Gutachter ist bei echten Bagatellschäden nicht zwingend erforderlich.
Allerdings können sich hinter scheinbar kleinen Kratzern versteckte Schäden verbergen.
Wenn Sie unsicher sind, kann sich eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen unabhängigen Gutachter lohnen.
Ist der Unfallgegner schuld, übernimmt seine Haftpflichtversicherung die Kosten.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, greift in der Regel die eigene Kaskoversicherung, sofern Sie den Schaden nicht privat begleichen möchten.
Beachten Sie: Auch kleinere Schäden können Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) beeinflussen.
Normalerweise nicht.
Eine merkantile Wertminderung tritt nur auf, wenn der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht oder tragende Fahrzeugteile betroffen sind.
Kleine Kratzer oder Parkdellen wirken sich nicht auf den Fahrzeugwert aus.
Nein.
Ein Fahrzeug gilt erst dann als Unfallwagen, wenn es einen erheblichen, reparierten Unfallschaden hatte.
Ein kleiner Bagatellschaden macht das Auto nicht automatisch zu einem Unfallwagen.
Trotzdem sollten Sie bei einem Verkauf ehrlich angeben, wenn eine Reparatur durchgeführt wurde.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass mehr als nur die Oberfläche betroffen ist (z. B. Sensoren, Halterungen oder tragende Strukturteile),
oder wenn der gegnerische Versicherer den Schaden anzweifelt, ist ein Gutachten sinnvoll.
In diesem Fall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten, sofern Sie unverschuldet sind.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html
https://www.bussgeldkatalog.org/bagatellschaden/