Bagatellschaden am Auto - Definition, Kosten & Tipps
Definition, Kosten & Gutachter-Tipps
© KYNASTUDIO / EnvatoElementsInhaltsverzeichnis
- Was ist ein Bagatellschaden?
- Bagatellschadengrenze
- Verhalten nach einem Bagatellschaden
- Verhaltensregeln nach einem Unfall
- Einsatz von Gutachter und Kostenvoranschlag
- Kostenübernahme durch Versicherungen oder Selbstzahlung
- Auswirkungen kleiner Schäden auf Fahrzeugwert und Einstufung
- Unfallwagen-Einstufung bei Bagatellschäden
- Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
- Häufige Fragen zu Bagatellschäden
Kleine Parkrempler oder Kratzer im Lack – schnell ist es passiert. Doch ab wann spricht man eigentlich von einem Bagatellschaden? Und wann lohnt sich ein Gutachten oder die Polizei?
Hier erfahren Sie alles Wichtige über Bagatellschäden, Versicherungsfragen und Ihre Rechte nach einem kleinen Unfall.
© kckate16 / EnvatoElementsWas ist ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Unfallschaden am Auto, bei dem keine sicherheitsrelevanten oder tragenden Teile betroffen sind.
Typische Beispiele sind oberflächliche Lackkratzer, kleine Dellen oder leichte Beschädigungen an der Stoßstange.
Diese Schäden beeinträchtigen weder die Fahrsicherheit noch die Funktion des Fahrzeugs.
Ab wann spricht man von einem Bagatellschaden?
Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn der Reparaturaufwand unter etwa 750 Euro liegt.
Diese sogenannte Bagatellschadengrenze ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus der Praxis der Versicherungen und Gerichte.
Wichtig: Sobald tragende Karosserieteile, Sensoren oder elektronische Komponenten betroffen sind, handelt es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden.
Bagatellschadengrenze
Abgrenzung zu größeren oder sicherheitsrelevanten Schäden
Die allgemein anerkannte Bagatellschadengrenze liegt bei rund 750 Euro.
Liegt der Reparaturaufwand darüber, wird der Schaden als regulärer Unfallschaden bewertet.
In diesem Fall haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Schadengutachten, das bei unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird.
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© KYNASTUDIO / EnvatoElementsVerhalten nach einem Bagatellschaden
Polizeiliche Meldung bei kleineren Unfällen?
Bei kleinen Schäden ohne Personenschaden oder Verkehrsgefährdung ist die Polizei nicht zwingend erforderlich.
Rufen Sie sie nur, wenn:
- der Unfallhergang unklar ist,
- der andere Fahrer uneinsichtig ist oder
- ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist.
In allen anderen Fällen reicht es,
- Fotos vom Schaden zu machen,
- die Personalien des Unfallgegners zu notieren und
- die Situation schriftlich festzuhalten.
Allgemeine Verhaltensregeln nach einem Unfall finden Sie in unserer nachfolgenden Checkliste.
Verhaltensregeln nach einem Unfall
Nach einem Unfall haben sich die Unfallbeteiligten den Konsequenzen zu stellen.
Tipp: Klicken Sie auf die Nummer, um den Punkt als 'erledigt' zu markieren.
Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern - Folgeunfälle vorbeugen
- Warnblinker einschalten
- Warndreieck in 50 bis 100 Metern Abstand aufstellen
- Warnweste anziehen (v.A. bei viel befahrener Straße und schlechter Sicht)
Rettungskräfte (bei Verletzten) & Polizei rufen
- Immer häufiger kümmert sich die Polizei nur noch bei Personenschäden. Handelt es sich ausschließlich um Sachschäden, solle das untereinander geklärt werden.
Erste Hilfe leisten
Bei Verletzten ist schnelles Handeln entscheidend: Prüfen Sie ihren Zustand, leisten Sie lebensrettende Maßnahmen wie stabile Seitenlage oder Wiederbelebung und beruhigen Sie die Betroffenen. Regelmäßige Auffrischung Ihrer Kenntnisse hilft, im Ernstfall sicher zu handeln. Über das Deutsche Rote Kreuz finden Sie aktuelle Kurse.
Unfall dokumentieren
- Kennzeichen des Unfallverursachers
- Personalien
- Unfallort & -datum
- ggf. Bekennervideo (Geständnis des Verursachers auf Video)
KZF-Gutachter rufen
- Gute Nachricht: Sind Sie Geschädigter, ist das Gutachten für Sie kostenlos! Ehrenwort!
- 100% unabhängiges Gutachten, realistische Schadenseinschätzung
- Wir melden den Unfall Ihrer sowie der gegnerischen Versicherung. Sie müssen und sollten das nicht selbst machen!
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Einsatz von Gutachter und Kostenvoranschlag
Bei echten Bagatellschäden genügt meist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Ein Kfz-Gutachten ist hier nicht notwendig.
Aber Vorsicht: Was wie ein kleiner Kratzer aussieht, kann versteckte Schäden an Sensoren oder der Karosserie verbergen.
Ein unabhängiger Gutachter kann schnell und kostenlos prüfen, ob es sich wirklich um einen Bagatellschaden handelt.
Rechtliche Ansprüche bei Bagatellschäden
Auch bei kleinen Unfällen haben Geschädigte Anspruch auf:
- Ersatz der Reparaturkosten,
- Erstattung von Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten (je nach Fall),
- ggf. eine Aufwandsentschädigung.
Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, dürfen Sie ein vollständiges Gutachten erstellen lassen.
Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wenn Sie keine Schuld tragen.
Bagatellschaden richtig einschätzen
Ein Bagatellschaden ist zwar ärgerlich, aber in der Regel kein großer Aufwand.
Trotzdem kann hinter kleinen Kratzern mehr stecken, als man denkt.
Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihren Schaden von einem unabhängigen Kfz-Gutachter prüfen – so sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden unnötige Kosten.
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© LightFieldStudios / EnvatoElementsKostenübernahme durch Versicherungen oder Selbstzahlung
Sind Sie nicht der Verursacher, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten – auch bei kleinen Schäden.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, können Sie ihn über Ihre Kaskoversicherung abwickeln oder privat bezahlen.
Beachten Sie dabei mögliche Auswirkungen auf Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).
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Auswirkungen kleiner Schäden auf Fahrzeugwert und Einstufung
Gibt es bei einem Bagatellschaden eine Wertminderung?
In der Regel nicht.
Eine merkantile Wertminderung entsteht nur, wenn der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht oder tragende Fahrzeugteile betroffen sind.
Kratzer oder kleine Dellen wirken sich normalerweise nicht auf den Wiederverkaufswert aus.
Unfallwagen-Einstufung bei Bagatellschäden
Ein Fahrzeug gilt erst dann als Unfallwagen, wenn es einen erheblichen, reparierten Unfallschaden hatte.
Ein Bagatellschaden führt nicht automatisch zu dieser Einstufung.
Bei einem späteren Verkauf sollten Sie jedoch offen angeben, dass ein kleiner Schaden behoben wurde.
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© verba0711 / EnvatoElementsKostenlose Ersteinschätzung anfordern
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Häufige Fragen zu Bagatellschäden
Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Unfallschaden am Fahrzeug, bei dem keine sicherheitsrelevanten oder tragenden Teile betroffen sind.
Typische Beispiele sind oberflächliche Lackkratzer, kleine Dellen oder leichte Stoßstangenschäden.
Meist liegt der Reparaturaufwand unter etwa 750 Euro.
Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten rund 750 Euro nicht übersteigen und der Schaden rein optischer Natur ist.
Sobald tragende Teile, Sensoren oder elektronische Systeme betroffen sind, handelt es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden, sondern um einen regulären Unfallschaden.
Bei kleineren Sachschäden ohne Personenschaden ist es in der Regel nicht notwendig, die Polizei zu rufen.
Sinnvoll kann es aber sein, wenn
- der Unfallhergang unklar ist,
- der Unfallgegner uneinsichtig ist oder
- ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist.
Ansonsten genügt es, Fotos zu machen, die Daten auszutauschen und den Schaden zu dokumentieren.
In den meisten Fällen reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Ein Kfz-Gutachter ist bei echten Bagatellschäden nicht zwingend erforderlich.
Allerdings können sich hinter scheinbar kleinen Kratzern versteckte Schäden verbergen.
Wenn Sie unsicher sind, kann sich eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen unabhängigen Gutachter lohnen.
Ist der Unfallgegner schuld, übernimmt seine Haftpflichtversicherung die Kosten.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, greift in der Regel die eigene Kaskoversicherung, sofern Sie den Schaden nicht privat begleichen möchten.
Beachten Sie: Auch kleinere Schäden können Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) beeinflussen.
Normalerweise nicht.
Eine merkantile Wertminderung tritt nur auf, wenn der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht oder tragende Fahrzeugteile betroffen sind.
Kleine Kratzer oder Parkdellen wirken sich nicht auf den Fahrzeugwert aus.
Nein.
Ein Fahrzeug gilt erst dann als Unfallwagen, wenn es einen erheblichen, reparierten Unfallschaden hatte.
Ein kleiner Bagatellschaden macht das Auto nicht automatisch zu einem Unfallwagen.
Trotzdem sollten Sie bei einem Verkauf ehrlich angeben, wenn eine Reparatur durchgeführt wurde.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass mehr als nur die Oberfläche betroffen ist (z. B. Sensoren, Halterungen oder tragende Strukturteile),
oder wenn der gegnerische Versicherer den Schaden anzweifelt, ist ein Gutachten sinnvoll.
In diesem Fall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten, sofern Sie unverschuldet sind.