Parkschaden am Auto - Was jetzt zu tun ist
Verhalten, Versicherung & rechtliche Grundlagen
© Nelia-2 / EnvatoElementsEin Parkschaden ist einer der häufigsten Schadensfälle im Straßenverkehr. Jährlich werden in Deutschland zehntausende solcher Vorfälle registriert. Viele Autofahrer wissen jedoch nicht genau, wie sie in dieser Situation handeln müssen, welche Versicherung zuständig ist und welche rechtlichen Pflichten bestehen. Dieser Ratgeber fasst alle wichtigen Informationen rund um das Thema Parkschaden zusammen – von der Definition über das richtige Verhalten bis hin zu Versicherungsschutz, Strafen und typischen Irrtümern.
© Nelia-2 / EnvatoElementsWas ist ein Parkschaden?
Definition und Beispiele
Ein Parkschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug während des Parkens oder beim Ein- bzw. Ausparken beschädigt wird. Das kann sowohl den eigenen Wagen als auch ein fremdes Fahrzeug betreffen.
Typische Beispiele sind:
- Kratzer im Lack durch das Öffnen einer Fahrzeugtür
- Dellen durch zu dichtes Rangieren
- Beschädigungen durch Einkaufswagen auf einem Parkplatz
- Lackschäden, verursacht durch ein vorbeifahrendes Auto
In der Praxis sind Parkschäden oft klein, aber teuer. Schon ein kurzer Kontakt mit einem anderen Fahrzeug kann mehrere Hundert Euro Reparaturkosten verursachen. Besonders ärgerlich wird es, wenn der Verursacher den Schaden nicht meldet.
© StudioPeace / EnvatoElementsWann liegt kein Parkschaden vor?
Nicht jeder Schaden auf einem Parkplatz zählt automatisch als Parkschaden. Kein Parkschaden liegt vor, wenn der Defekt nicht im Zusammenhang mit einem Parkvorgang steht.
Beispiele dafür sind:
- Schäden durch Vandalismus
- Witterungseinflüsse wie Hagel, Sturm oder Schneefall
- Steinschlag oder Rost
- Schäden, die während der Fahrt entstehen
Die genaue Abgrenzung kann im Einzelfall entscheidend sein, da sie bestimmt, welche Versicherung zahlt.
Was tun bei einem Parkschaden?
Sofortmaßnahmen bei Entdeckung eines Schadens
Wird ein Schaden festgestellt – ob selbst verursacht oder am eigenen Auto entdeckt –, ist besonnenes Handeln gefragt. Folgende Schritte sind wichtig:
1. Ruhe bewahren und die Unfallstelle sichern.
2. Fotos machen: Schaden, Kennzeichen und Umgebung dokumentieren.
3. Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren.
4. Nicht einfach wegfahren – auch kleine Kratzer müssen gemeldet werden.
Wer den Unfallort verlässt, ohne den Geschädigten oder die Polizei zu informieren, riskiert eine Anzeige wegen Fahrerflucht.
Polizei und Versicherer informieren
Wenn der Geschädigte nicht anwesend ist, sollte man sofort die Polizei verständigen.
Diese nimmt den Vorfall auf und hilft, den Halter des beschädigten Fahrzeugs zu ermitteln.
Die eigene Versicherung (Haftpflicht oder Kasko) sollte ebenfalls umgehend informiert werden – idealerweise noch am selben Tag. Viele Versicherer verlangen eine Meldung innerhalb von 7 Tagen.
© westend61 / EnvatoElementsVerhaltensregeln nach einem Unfall
Nach einem Unfall haben sich die Unfallbeteiligten den Konsequenzen zu stellen.
Tipp: Klicken Sie auf die Nummer, um den Punkt als 'erledigt' zu markieren.
Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern - Folgeunfälle vorbeugen
- Warnblinker einschalten
- Warndreieck in 50 bis 100 Metern Abstand aufstellen
- Warnweste anziehen (v.A. bei viel befahrener Straße und schlechter Sicht)
Rettungskräfte (bei Verletzten) & Polizei rufen
- Immer häufiger kümmert sich die Polizei nur noch bei Personenschäden. Handelt es sich ausschließlich um Sachschäden, solle das untereinander geklärt werden.
Erste Hilfe leisten
Bei Verletzten ist schnelles Handeln entscheidend: Prüfen Sie ihren Zustand, leisten Sie lebensrettende Maßnahmen wie stabile Seitenlage oder Wiederbelebung und beruhigen Sie die Betroffenen. Regelmäßige Auffrischung Ihrer Kenntnisse hilft, im Ernstfall sicher zu handeln. Über das Deutsche Rote Kreuz finden Sie aktuelle Kurse.
Unfall dokumentieren
- Kennzeichen des Unfallverursachers
- Personalien
- Unfallort & -datum
- ggf. Bekennervideo (Geständnis des Verursachers auf Video)
KZF-Gutachter rufen
- Gute Nachricht: Sind Sie Geschädigter, ist das Gutachten für Sie kostenlos! Ehrenwort!
- 100% unabhängiges Gutachten, realistische Schadenseinschätzung
- Wir melden den Unfall Ihrer sowie der gegnerischen Versicherung. Sie müssen und sollten das nicht selbst machen!
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Versicherung bei Parkschäden
Vollkasko vs. Teilkasko
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen der Vollkasko und der Teilkaskoversicherung:
- Vollkasko: Deckt in der Regel auch eigene Parkschäden, die man selbst verursacht hat – zum Beispiel beim Rangieren oder Einparken. Hier gilt allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung, und der Versicherungsnehmer kann in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
- Teilkasko: Übernimmt keine selbst verschuldeten Parkschäden. Sie greift nur bei äußeren Einwirkungen, etwa durch Sturm, Hagel oder Diebstahl.
Parkschaden-Baustein in der Versicherung
Einige Versicherer bieten spezielle Parkschaden-Bausteine an. Diese Zusatzoption deckt kleinere Parkschäden am eigenen Fahrzeug ab, selbst wenn kein anderer beteiligt war.
Vorteile sind:
- Keine Rückstufung in der SF-Klasse
- Übernahme kleinerer Lack- und Blechschäden
- Günstiger als die Vollkasko
Allerdings lohnt sich der Zusatzbaustein nur, wenn man häufig auf engen Parkplätzen oder in der Stadt unterwegs ist, wo das Risiko für Parkrempler besonders hoch ist.
© Bluesandisland / EnvatoElementsParkschaden selbst verursacht
Rechtliche Konsequenzen und Strafen
Wer einen Parkschaden verursacht, ist verpflichtet, den Geschädigten zu informieren oder die Polizei zu rufen.
Einfach wegzufahren, auch bei einem kleinen Kratzer, gilt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und wird streng bestraft.
Mögliche Folgen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
- Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Rückgriff der eigenen Versicherung (bis 5.000 € möglich)
Je nach Schadenshöhe kann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten. Schon bei geringen Beschädigungen liegt oft ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vor.
Meldepflichten und Versicherungsfragen
Der Schaden sollte sowohl der Polizei als auch der Versicherung gemeldet werden.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die man an fremdem Eigentum verursacht hat.
Für eigene Schäden kommt – falls vorhanden – die Vollkasko auf.
Wichtig: Der Versicherer kann Regress fordern, wenn der Unfall nicht gemeldet oder eine Fahrerflucht begangen wurde.
© photobyphotoboy / EnvatoElements
© wichayada69 / EnvatoElementsFahrerflucht bei Parkschäden
Strafen und rechtliche Folgen
Eine Fahrerflucht ist kein Bagatelldelikt. Sie kann schwerwiegende Folgen haben – selbst bei kleinen Kratzern.
Mögliche Strafen sind:
- Geldstrafe (oft mehrere Monatsgehälter)
- Punkte in Flensburg
- Entzug des Führerscheins
- Regress durch die Versicherung
Die Rechtsprechung sieht bereits ein Wegfahren nach kurzer Wartezeit (z. B. fünf Minuten) als strafbar an, wenn der Geschädigte nicht informiert wurde.
Ratgeber zur Verfolgung
Wer Opfer einer Fahrerflucht wird, sollte umgehend die Polizei verständigen und eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Wichtige Schritte:
- Schaden fotografieren
- Standort, Uhrzeit und Witterung festhalten
- Zeugen suchen
- Nach Überwachungskameras in der Nähe fragen
In vielen Fällen kann die Polizei über Lackspuren oder Kameraaufnahmen den Verursacher ermitteln.
Tipps für Geschädigte und Verursacher
Vorgehen als Geschädigter
Wenn Sie Ihr Auto beschädigt vorfinden:
- Fotos vom Schaden und Standort machen
- Polizei rufen und Anzeige erstatten
- Schaden bei der eigenen oder gegnerischen Versicherung melden
- Einen unabhängigen Gutachter beauftragen
- Reparatur erst nach Absprache mit der Versicherung durchführen
Ein Gutachten hilft, den Schaden objektiv zu beziffern und verhindert, dass die Versicherung die Summe zu niedrig ansetzt.
Vorgehen als Verursacher
- Am Unfallort bleiben
- Den Geschädigten suchen oder Polizei informieren
- Keine Schuldanerkenntnisse unterschreiben
- Versicherung sofort benachrichtigen
Ehrlichkeit zahlt sich meist aus – wer sich korrekt verhält, vermeidet strafrechtliche Folgen und zeigt Verantwortungsbewusstsein.
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© bilanol / EnvatoElementsHäufige Irrtümer und Mythen
Schuldfragen und Versicherung
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, man könne bei kleinen Parkremplern einfach weiterfahren oder nur einen Zettel hinterlassen.
Das ist falsch – rechtlich gilt das bereits als Fahrerflucht.
Ebenso falsch ist die Annahme, dass eine Teilkasko auch eigene Parkschäden deckt. Hier greift nur die Vollkasko oder ein spezieller Parkschaden-Baustein.
Missverständnisse vermeiden
Auch kleinste Kratzer können als Parkschaden gelten. Entscheidend ist, dass der Schaden durch einen Parkvorgang entstanden ist.
Ein Zettel mit Telefonnummer reicht nicht aus, um der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. Nur eine sofortige Meldung bei der Polizei schützt vor rechtlichen Konsequenzen.
Ein Parkschaden ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Wichtig ist, richtig zu reagieren: Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Beweise sichern und Versicherung informieren.
Wer sich an diese Grundregeln hält, vermeidet rechtliche Probleme und erhält eine faire Schadenregulierung.
Ob Vollkasko, Teilkasko oder Parkschaden-Baustein – der richtige Versicherungsschutz sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall abgesichert sind.
Und das Wichtigste: Ehrlichkeit und Sorgfalt zahlen sich aus – denn Fahrerflucht ist immer teurer als ein gemeldeter Parkrempler.
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Häufige Fragen zu Parkschäden
Immer anhalten, Beweise sichern und ggf. die Polizei rufen. Ein einfaches Wegfahren gilt als Fahrerflucht.
Für fremde Fahrzeuge haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Eigene Schäden werden von der Vollkasko oder einem Parkschaden-Baustein übernommen.
Ja – besonders, wenn der Geschädigte nicht anwesend ist. Das Melden ist Pflicht, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ja. Bei Fahrerflucht verliert man nicht nur den Bonusschutz, sondern riskiert auch eine Kündigung durch die Versicherung.
Das Verlassen des Unfallorts ohne Information des Geschädigten oder der Polizei, auch bei geringfügigen Schäden.
Ja, solange sie beim Parken oder durch ein anderes geparktes Fahrzeug entstanden sind.
Ab einer Schadenshöhe von rund 700 €, bei unklarer Schuldfrage oder wenn Sie sicherstellen möchten, dass die Versicherung korrekt abrechnet.
Der Versicherungsnehmer selbst, sofern der Parkschaden-Baustein in seinem Vertrag enthalten ist. Bei fremdverschuldeten Schäden trägt die Kosten die Haftpflichtversicherung des Gegners.
Quellen:
https://www.bussgeldkatalog.org/vandalismus-versicherung/
https://www.bussgeldkatalog.org/parkschadenversicherung/#faq_parkschadenversicherung
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html