Gutachterliche Stellungnahme
Wir übernehmen die Gutachterliche Stellungnahme
Kurz erklärt: Gutachterliche Stellungnahme – was ist das?
Eine gutachterliche Stellungnahme fokussiert sich in der Regel nur auf bestimmte Kernpunkte. Ein Sachverständiger bezieht sich dabei in vielen Fällen auf ein bereits erstelltes Schadengutachten oder zum Beispiel auch auf Untersuchungsergebnisse oder Prüfungsberichte. Im Gegensatz zu einem klassischen Vollgutachten müssen die Hintergründe des Befunds dabei nicht weiter beleuchtet werden. Auch das Zustandekommen der Ergebnisse wird nicht weiter dokumentiert.
Die formale Struktur einer von uns angefertigten gutachterlichen Stellungnahme orientiert sich dabei an einem vollwertigen Sachverständigengutachten, ist allerdings weniger formalisiert und bezieht sich ausschließlich auf bestimmte Fragestellungen und Aspekte. Es muss sich dabei nicht explizit um neue Inhalte handeln. Wir erstellen für Sie auch eine gutachterliche Stellungnahme, um spezifische Angaben im Vollgutachten noch einmal detailliert auszuführen und gegebenenfalls zu begründen.
Die Gutachterliche Stellungnahme – Wann Sie es brauchen und was Sie davon haben
Als langjährig erfahrene Sachverständige erleben wir nahezu täglich viele unterschiedliche Szenarien im Rahmen von Unfallfolgen- und Schadensabwicklungen. Sehr oft beauftragen uns dabei Rechtsanwälte, nicht-juristischen Auftraggeber oder auch zuständige Gerichte damit, zu strittigen oder noch nicht abschließend geklärten Themen eine gutachterliche Stellungnahme einzureichen. Häufig geht es dabei um Detailaspekte, wie beispielsweise die Bereifung oder der Zustand der Bremsen.
Noch häufiger stehen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Versicherungsleistungen im Fokus.
Es kommt nicht gerade selten vor, dass die Versicherungen trotz neutralem Schadengutachten mitunter erhebliche Kürzungen bei der Schadensregulierung vornimmt. Genau an dieser Stelle sorgen wir mit einer gutachterlichen Stellungnahme für eine aussagekräftige und objektive Beurteilung der Sachlage.
Auf Basis dieser gutachterlichen Stellungnahme können Sie den Kürzungen argumentativ gut belegt widersprechen.
Gutachterliche Stellungnahme bei UnfallExpert 24 – genau deshalb sollten Sie uns wählen
Eine gutachterliche Stellungnahme erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie jedes relevante Detail berücksichtigt und über eine entsprechende Aussagekraft verfügt. Außerdem müssen die aufgeführten Inhalte jederzeit belegbar sein. Das trifft zu 100 Prozent auf unsere gutachterlichen Ausfertigungen zu.
Ob privater oder gewerblicher Auftraggeber oder ob Rechtsanwalt des Geschädigten bzw. des Schadenverursachers – wir liefern gutachterliche Stellungnahmen mit beweissichernder Funktion und bringen durch detaillierte Fakten Transparenz in die jeweiligen Streitthemen. Unser Team aus hoch qualifizierten Sachverständigen vereint Know-how und Kompetenz mit Expertise und einer Kommunikation auf Augenhöhe.
Und das ist noch nicht alles: Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und kommen bei Bedarf auch direkt zu Ihnen vor Ort. Zusätzlich profitieren Sie von unserer umfassenden Handlungs- und Reaktionsschnelligkeit. Auf und können Sie sich verlassen – und das in allen Belangen.
Kostenfreier
Vor-Ort-Service
Wir kommen zu Ihnen, dann wenn es Ihnen am besten passt! Gerne auch in der Mittagspause oder nach Ihrem Feierabend. Mit unseren modernen Equipment können wir den Schaden direkt Vor-Ort aufnehmen. 100 % Kostenlos für Unfallgeschädigte.
Gutachten
in 24 Stunden
Sie benötigen das Gutachten so schnell wie möglich, damit der Schaden zügig reguliert werden kann? Kein Problem! Innerhalb von 24 Stunden haben wir das Gutachten für Sie erstellt und können es der Versicherung einreichen.
Schnelle Hilfe
nach einem Unfall
Sie hatten einen Unfall unf wissen jetzt nicht genau, was Sie tun sollen? Bewahren Sie als erstes Ruhe! Unser Team kümmert sich um Sie und sagt Ihnen ganz genau, was die nächsten Schritte sind, damit Ihr Schaden zuverlässig und schnell reguliert wird.
Auszahlung der Reparaturkosten
Sobald die gegnerische Versicherung das Gutachten überprüft und der Regulierung des Schadens eingewilligt hat, kann die Reparatur Ihres Fahrzeugs beginnen. Alternativ zur Instandsetzung des KFZ können Sie sich das Geld auszahlen lassen.
Beauftragen Sie Unsere Experten
"Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)"
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- Schadensgutachten in 24 Stunden
- Direkte Abwicklung mit Ihrer Versicherung
Häufig gestellte Fragen zum Thema " Gutachterliche Stellungnahme"
Fahren Sie ein Leasingauto, steht irgendwann immer eine Leasingübernahme an. Ganz gleich, ob Sie ein geleastes Fahrzeug abgeben oder übernehmen möchten, bewerten die Vertragsparteien einzelne Schäden oder Schwachstellen am PKW oder LKW häufig unterschiedlich. Unsere gutachterlichen Stellungnahmen, die sich auf eine oder auch mehrere Fahrzeugkomponenten konzentrieren, sorgen hier für Transparenz und eine objektiv-faire Beurteilung.
Diese ist gerade für neue Leasingnehmer von Bedeutung. Denn bei späterer Rückgabe des Fahrzeugs an den Leasinggeber muss er für alle Mängel bzw. Schäden aufkommen. Dabei ist es unerheblich, ob diese letztendlich vom Vorbesitzer verursacht wurden. Eine gutachterliche Stellungnahme unserer erfahrenen Kfz-Gutachter verhindert ein solches Szenario bereits im Vorfeld.