Auffahrunfall - Wer ist schuld?

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© monkeybusiness / EnvatoElements

Ein Auffahrunfall kann plötzlich passieren und viele Fragen aufwerfen:
Wer trägt die Schuld? Welche ersten Schritte sind wichtig? Und wie regelt man die Unfallkosten richtig? Ob als Verursacher oder Geschädigter – die richtige Vorgehensweise ist entscheidend, um Stress und finanzielle Belastungen zu minimieren.

In diesem Artikel erfahren Sie, was nach einem Auffahrunfall zu tun ist, wie die Schuldfrage geklärt wird und welche Rechte Sie als Unfallbeteiligter haben. Wir erklären typische Ursachen von Auffahrunfällen, wie man Beweismittel sichert und welche Rolle ein unabhängiges Gutachten spielt.

Was tun bei einem Auffahrunfall?

Nach einem Auffahrunfall stehen die Betroffenen häufig unter Schock. Erstmal gilt: Ruhe bewahren! Mit unserer Checkliste sind Sie bestens auf den Ernstfall vorbereitet!

Nach einem Auffahrunfall sollten Sie:
  • Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern
  • Ggf. Rettungskräfte und Polizei verständigen
  • Erste Hilfe leisten
  • Unfall dokumentieren
  • Kfz-Gutachter rufen

Die genauen Schritte finden Sie in unserer Checkliste.

Frau ruft nach einem Auffahrunfall mit dem Telefon Ihre Versicherung an© RossHelen /EnvatoElements

Verhaltensregeln nach einem Unfall

Nach einem Unfall haben sich die Unfallbeteiligten den Konsequenzen zu stellen.

Tipp: Klicken Sie auf die Nummer, um den Punkt als 'erledigt' zu markieren.

1

Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern - Folgeunfälle vorbeugen

  • Warnblinker einschalten
  • Warndreieck in 50 bis 100 Metern Abstand aufstellen
  • Warnweste anziehen (v.A. bei viel befahrener Straße und schlechter Sicht)
2

Rettungskräfte (bei Verletzten) & Polizei rufen

  • Immer häufiger kümmert sich die Polizei nur noch bei Personenschäden. Handelt es sich ausschließlich um Sachschäden, solle das untereinander geklärt werden.
3

Erste Hilfe leisten

Bei Verletzten ist schnelles Handeln entscheidend: Prüfen Sie ihren Zustand, leisten Sie lebensrettende Maßnahmen wie stabile Seitenlage oder Wiederbelebung und beruhigen Sie die Betroffenen. Regelmäßige Auffrischung Ihrer Kenntnisse hilft, im Ernstfall sicher zu handeln. Über das Deutsche Rote Kreuz finden Sie aktuelle Kurse.

4

Unfall dokumentieren

  • Kennzeichen des Unfallverursachers
  • Personalien
  • Unfallort & -datum
  • ggf. Bekennervideo (Geständnis des Verursachers auf Video)
5

KZF-Gutachter rufen

  • Gute Nachricht: Sind Sie Geschädigter, ist das Gutachten für Sie kostenlos! Ehrenwort!
  • 100% unabhängiges Gutachten, realistische Schadenseinschätzung
  • Wir melden den Unfall Ihrer sowie der gegnerischen Versicherung. Sie müssen und sollten das nicht selbst machen!

Was tun als Geschädigter nach einem Auffahrunfall?

Als Geschädigter tragen Sie keine Kosten für die Reparatur, Unfallkosten oder Gutachterkosten! Diese sind vom Unfallverursacher bzw. von dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.

Sie haben ein Recht auf ein unabhängiges Gutachten zur Einschätzung der Schadenshöhe und Reparaturkosten.

Das gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen Gutachter beauftragt hat und Sie als Geschädigter zusätzlich einen neutralen Gutachter engagieren. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eignenen Sachverständigen zu beauftragen, der wiederum vom Schädiger zu zahlen ist, so das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13.

Wichtig: Erstkontakt mit Sachverständigem – Wir kümmern uns um die Abwicklung mit der Versicherung

Eine Ausnahme gilt, wenn Sie als Geschädigter zuvor einem anderen Gutachten (gegnerische oder eigene Versicherung) zugestimmt haben, bevor Sie selbst ein Zweitgutachten beauftragen. In diesem Fall müssen Sie auch die Kosten für den Zweitgutachter auch dann tragen, wenn Sie den Prozess gewinnen (u.a. Urteil des Amtsgericht Wuppertal vom 1. Juni 2015, AZ: 32 C 8/14).

Nehmen Sie daher immer zuerst Kontakt mit einem Sachverständigen wie uns auf! Stimmen Sie keinem Gutachten zu, das nicht neutral ist.

Denn Achtung: Viele Versicherer kürzen ganz dreist die Erstattungshöhe. Das sorgt für reichlich Frust. In diesem Fall lohnt es sich, wenn Sie zusätzlich einen unabhängigen Gutachter mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragen.

Frau sitzt weinend am Straßenrand nach einem Autounfall© bilanol / EnvatoElements
Junges Paar macht ein Bild vom Unfallschaden am Auto© SouthworksStock / EnvatoElements

Was tun als Verursacher?

Häufig ist die Schuldfrage beim Auffahrunfall zunächst nicht eindeutig. Der Auffahrende ist – entgegen der häufigen Annahme (vgl. Anscheinsbeweis) – auch nicht immer schuld am Unfall!

In manchen Fällen kann der Vordermann sogar zu 100% die Schuld tragen, beispielsweise bei plötzlichem Bremsen ohne (triftigen) Grund oder einen unsachgemäßen Spurwechsel (kein Blinken, kein Schulterblick).

Je wahrscheinlicher Ihre Unschuld (oder geringe Teilschuld) und je höher der Schaden an Ihrem Auto, desto eher kann sich ein unabhängiges Gutachten für Sie lohnen! Wir klären die Schuldfrage und die tatsächlichen Reparaturkosten.

Andernfalls empfehlen wir Ihnen, den Schaden direkt Ihrer Kfz-Versicherung zu melden.

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Wer ist bei einem Auffahrunfall schuld?

Laut einer Umfrage sind 39% der Deutschen sicher, dass der Auffahrende immer Schuld an einem Unfall hat.

Doch das stimmt nicht! Plötzliches Vollbremsung ohne triftigen Grund oder unsachgemäßer Spurwechsel führen zu einer Mitschuld. Wir stellen die häufigsten Fälle sowie die jeweilige Schuldfrage dar.

Was ist der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall?

Bei einem Auffahrunfall gilt laut sogenanntem Anscheinsbeweis immer zunächst der Auffahrende als allein schuldig.

Der sogenannte Anscheinsbeweis besagt, dass der Auffahrende bei einem Unfall grundsätzlich als schuldig gilt, wenn der genaue Unfallhergang nicht nachgewiesen werden kann. Dieser Rückschluss wird aus Erfahrungswerten gezogen.

Typischerweise wird angenommen, dass der Auffahrende:
  • den Sicherheitsabstands (vgl. §4 StVO) nicht eingehalten hat
  • nicht vorausschauend gefahren ist bzw. seine Fahrgeschwindigkeit nicht angepasst hat
  • unaufmerksam oder abgelenkt war

Der Auffahrende trägt also die Beweislast. Er muss – im Falle seiner Unschuld oder Teilschuld – durch Beweismittel (Zeugenaussagen, Fotos etc.) darlegen, dass er (doch) nicht schuld ist.

Ein Richterhammer auf einem schwarzen Holztisch© FabrikaPhoto / EnvatoElements

Ist der Auffahrende immer schuld?

Ein klares Nein! Allerdings gibt es typische Fälle, in denen der Auffahrende häufig die alleinige Hauptschuld trägt:

  • Auffahren an der Ampel: Kommt es zum Stillstand oder plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden an einer Ampel, wird dies laut aktueller Rechtssprechung als verkehrsgerechtes Verhalten gewertet. Der Hintermann ist hier vollständig schuld, da er damit rechnen muss.
    Fahrschul-Fahrzeuge: Hinter Fahrschulautos muss der Hintermann mit ungewöhnlichem Fahrverhalten rechnen und besonders vorsichtig fahren.
    Zulässige Vollbremsung des Vordermanns (Gefahrenabwehr):
    Eine Vollbremsung ist gerechtfertigt, wenn beispielsweise Tiere oder Personen auf der Fahrbahn sind sowie jede beliebige Gefahrensituation (z.B. Schwindel, Fahruntüchtigkeit). Der Fahrer hat in dem Fall einen triftigen Grund zur Vollbremsung, um Unfälle vorzubeugen. Der Hintermann muss mit solchen Situationen rechnen und entsprechend vorausschauend fahren.

Daneben gibt es viele Fälle, in denen ein fehlerhaftes Verhalten des Vordermanns zum Unfall führt. Hier kann der Hintermann vollständig entlastet werden. Diese werden im Folgenden erklärt.

Ein rotes Auto ist in ein anderes gefahren und verursacht so einen Heckschaden© bilanol / EnvatoElements
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Hatten Sie einen Auffahrunfall? Wir sind für Sie da und helfen!

  • Einfache Abwicklung von A - Z
  • Falls nötig schleppen wir das Fahrzeug ab
  • Sie erhalten ein professionelles Gutachten
  • Wir sprechen mit der Versicherung
  • Auf Wunsch kontaktieren wir einen Anwalt
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Fahrerin schaut Autos nach Autounfall auf der Straße an© LightFieldStudios / EnvatoElements

Wann ist eine (Teil-)Schuld des Vorausfahrenden möglich?

Es gibt Situationen, in denen eine Teilschuld oder sogar die volle Schuld dem Vorausfahrenden zugesprochen werden kann.

Typische Fälle von Teilschuld des Vordermanns sind:
  • Anhängerkupplung nicht demontiert: Eine Anhängerkupplung kann der Schaden bei einem Auffahrunfall vergrößern. Eine abnehmbare Anhängerkupplung, die nicht demontiert wurde, kann zu einer Mithaftung des Vorausfahrenden führen. Allerdings wurde dies bisland noch nicht vor Gerichten entschieden.
  • Bremslichter des Vordermanns defekt: Die Haftung des Auffahrenden kann dadurch gemindert oder ausgeschlossen werden, dass die Bremslichter des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht funktionieren.
Eine alleinige Schuld des Vordermanns sind in folgenden Fällen möglich:
  • Fehlerhafter Spurwechsel (kein Blinken, kein Schulterblick – vgl. §7 Absatz 5 der StVO)
  • Unzulässige Vollbremsung ohne triftigen Grund (z.B. Vogel auf der Straße)
Ein vorausfahrendes Fahrzeug bremst einen Drängler aus© UnfallExpert24

Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs

Nach §7 Absatz 5 der StVO muss ein Spurwechsel rechtzeitig und eindeutig durch das Setzen des Blinkers angezeigt werden. Dabei darf es nicht zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen.
Kommt es jedoch durch einen fehlerhaften Spurwechsel – beispielsweise durch fehlendes Blinken oder einen unterlassenen Schulterblick – zu einem Auffahrunfall, trägt in der Regel der Spurwechsler die Hauptschuld. Eine Teilschuld kann dem Hintermann zugeschrieben werden, wenn dieser etwa mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war oder unter Alkoholeinfluss stand.

Unzulässige Vollbremsung – kein triftiger Grund

Daneben gibt es viele Fälle, in denen eine plötzliche Vollbremsung nicht gerechtfertigt ist. Kleine Hindernisse wie Vögel, Hasen, Füchse oder bspw. ein Karton sind kein triftiger Grund für eine Vollbremsung und damit eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer.

Auch eine starke Bremsung kurz vor einem (zu spät bemerktem) Blitzer oder weil man den Drängler hinter sich “ausbremsen” möchte (siehe Artikel zum Heckschaden), sind klare Fälle für ein Fehlverhalten des Vorausfahrenden.

Fahranfänger sind gefährdet, ihr Auto plötzlich abzuwürgen oder eine Vollbremsung hinzulegen, wenn sie z.B. die Pedale verwechseln.

Ein weiterer häufiger Fall einer plötzlichen, aber unzulässigen Vollbremsung ist bei der Parkplatzsuche im Wohngebiet. Auch bei Tempo 30 ist es nicht zulässig, dass sie plötzlich voll bremsen, wenn sie eine geeignete Parklücke gefunden haben. Sie müssen sicherstellen, dass der Hintermann ausreichend Zeit hat, zu reagieren.

Bremst der Vorausfahrende ohne triftigen Grund, liegt eine Behinderung des Straßenverkehrs vor (vgl. § 3 Absatz 2 StVO) und damit ggf. auch Nötigung im Straßenverkehr (vgl. § 240 StGB).

Sonderfälle: Von Fall zu Fall variierende Schuld

Auffahrunfall auf stehendes Fahrzeug – Wer ist schuld?

Vor allem außerorts kommt es zu Auffahrunfällen mit stehenden Fahrzeugen. Hier ist entscheidend, ob der Fahrzeughalter einen zulässigen Grund für den Stillstand hatte und ob der Hintermann die Gefahr hätte abwenden können.

Ist das Vordermann- Fahrzeug liegen geblieben oder wird abgeschleppt, muss der Fahrzeughalter gemäß § 15 StVO “sofort Warnblinklicht einschalten” und ein Warndreieck aufstellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, beeinflusst das die Schuldfrage und eine Teilschuld des Vorausfahrenden ist wahrscheinlich.

Übrigens: Bei einem Stauende sind Warnblinker hingegen freiwillig, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Hier liegt die Verantwortung also beim Hintermann, vorausschauend zu fahren und einen Unfall zu verhindern.

Kommt der Vordermann aufgrund eines technischen Defekts plötzlich zum Stillstand, ist es möglich, dass keiner der Parteien Schuld trägt.

Auch Parkunfälle sind außerorts keine Seltenheit. Gerade auf ausreichend breiten Nicht-Vorfahrtsstraßen kann das Parken z.B. auf dem Seitenstreifen erlaubt sein. Hier kann es passieren, dass der Hintermann nicht sieht, dass das Auto parkt. Bei einem Unfall liegt die Schuld beim Hintermann, sofern der Vordermann parken durfte.

Rückansicht einer Autofahrerin mit Kopfverletzung, die nach einem Unfall aus dem Auto steigt© monkeybusiness / EnvatoElements
Waage und Richterhammer auf dem Tisch in einem Büro© wichayada69 / EnvatoElements

Massenkarambolage (Kettenunfall)

Bei Massenunfällen ist häufig unmöglich, den Unfallhergang eindeutig zu rekonstruieren und damit die Schuldfrage zu klären.

Versicherer dürfen in diesen Fällen ein vereinfachtes Verfahren anwenden. Hierbei übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den ganzen Schaden des jeweiligen Versicherungsnehmers – unabhängig von der Schuldfrage.

Damit dieses vereinfachte Verfahren angewendet werden darf, prüft ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft mithilfe der Polizei folgende 3 Voraussetzungen:
  • Es konnte kein Verursacher festgestellt werden
  • Mehr als 40 beteiligte Fahrzeuge (bei schwer nachvollziehbaren Unfallhergang reichen bereits 20)
  • Das Unfallgeschehen muss in einem “engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang” stattgefunden haben

Muss ich den Unfall meiner Versicherung melden?

Es besteht keine Pflicht, einen Unfall der Versicherung zu melden.

Häufig wird der Schaden jedoch über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgewickelt. Daher sollte die jeweilige Versicherung so bald wie möglich informiert werden.

Als Geschädigter und Unschuldiger übernehmen wir als unabhängige Kfz-Gutachter die gesamte Schadensabwicklung mit den Versicherungen für Sie! Wir erstellen ein neutrales Unfallgutachten, klären die Schuldfrage und ermitteln realistische Reparaturkosten. Für Sie als Geschädigter 100% kostenfrei!

Unfall drei Autos und Versicherungspolice, Geldentschädigung auf weißem Hintergrund© Vladdeep / EnvatoElements

Häufige Fragen zum Auffahrunfall

Die Unfallkosten (Reparaturkosten, Gutachterkosten usw.) zahlte der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Als unabhängige Gutachter helfen wir Ihnen die Schuldfrage, Schadensumme und die Schadensabwicklung zu klären.

Reparaturkosten nach einem Auffahrunfall können stark variieren und hängen von der Schwere des Schadens ab. Leichte Schäden, sogenannte Bagatellschäden bis 750 Euro, lassen sich häufig mit einem einfachen Kostenvoranschlag regulieren. Bei größeren Schäden ist jedoch oft ein unabhängiges Gutachten erforderlich, um den gesamten Schaden zu dokumentieren und korrekt zu bewerten.

Unfallexpert24 hilft Ihnen dabei, einzuschätzen, ob ein Gutachten notwendig ist oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Sind Sie unschuldig, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten in beiden Fällen!

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__41.html
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrlaessigkeit/
https://www.bussgeldkatalog.org/mitverschulden/
https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/auffahrunfall-wer-auffaehrt-ist-immer-schuld-oder
https://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis
https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsrecht/falsch-abbiegen

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