Heckschaden - (versteckte) Schäden richtig einschätzen

Wann sie ein neutrales Gutachten brauchen

Bei einem Unfall wurde das Fahrzeug schwer beschädigt© MatHayward / EnvatoElements

Ein Auffahrschaden kann weitreichende Folgen haben, auch wenn er auf den ersten Blick harmlos erscheint.

Versteckte Schäden und deren Auswirkungen werden oft erst später entdeckt und können erhebliche Kosten verursachen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Schäden erkennen und richtig nachweisen, welche Reparaturkosten Sie erwarten können und ob ein Heckschaden TÜV-relevant ist. Wir klären außerdem, wer bei einem Unfall die Schuld trägt und wie man Rahmenschäden erkennt. Diese Informationen helfen Ihnen, schnell und effektiv die nächsten Schritte einzuleiten und sich optimal vorzubereiten, falls ein Unfall passiert ist.

Heckschaden erkennen und nachweisen: Wie man versteckte Schäden entdeckt

Ein Heckschaden kann viele unterschiedliche Fahrzeugkomponenten betreffen, und nicht alle Schäden sind auf den ersten Blick sichtbar. Ein Auffahrunfall ohne sichtbare Schäden bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Fahrzeug unversehrt ist.

Zertifizierte Kfz-Gutachter sowie Kfz-Werkstätte sind am besten ausgestattet, um Schäden zu erkennen und einzuschätzen, ob sich eine Reparatur wirtschaftlich lohnt. Dies ist besonders relevant, wenn Ersatzteile schwer zu beschaffen sind oder das Fahrzeug bereits älter und möglicherweise wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist.

Einige Indikatoren für versteckte Schäden sind:

  • Ein Kofferraum, der sich nicht mehr richtig schließen lässt.
  • Ungewöhnliche Geräusche aus dem Heckbereich während der Fahrt.

Diagnosegeräte und Gutachter helfen, Schäden an versteckten Stellen wie der Karosseriestruktur oder dem Auspuffsystem zu lokalisieren. Ein umfassendes Schadengutachten darf nur von zertifizierten Experten, wie bspw. von Unfallexpert24, erstellt werden.

Häufig betroffene Teile:

  • Rückleuchten
  • Verkleidungen
  • Heckklappe / Heckschürze
  • Einparksensoren
  • Spoiler
  • Stoßstangenträger
  • Flügeltüren (je nach KFZ-Ausführung)
  • Fahrzeuglack
Frau untersucht Schaden an der Heckstoßstange von einem blauen Auto© traimakivan / Envato Elements

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Ein rotes Auto ist in ein anderes gefahren und verursacht so einen Heckschaden© bilanol / EnvatoElements

Hat der Auffahrende immer Schuld?

Die Frage der Schuld bei einem Auffahrunfall ist häufig eindeutig, kann aber von Fall zu Fall variieren.

In der Regel gilt: Der Auffahrende trägt die Hauptschuld, da er den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (gemäß § 4 Absatz 1 StVO). Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. plötzliche und unnötige Bremsmanöver des vorausfahrenden Fahrzeugs oder ein Spurwechsel ohne Ankündigung.

Im Folgenden werden typische Situationen sowie die jeweilige Schuldfrage erläutert.

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“Klassischer” Auffahrunfall

Der Hintermann ist abgelenkt, beispielsweise durch ein Gespräch oder sein Smartphone. Er hält den Sicherheitsabstand nicht mehr ein und fährt auf den Vordermann auf. Hier ist i.d.R. der Hintermann schuld (vgl. Sicherheitsabstand § 4 Absatz 1 StVO).

Eine Ausnahme kann gelten, wenn z.B. der Vordermann mit seinem Fahrzeug liegengeblieben ist oder abgeschleppt wird. Hier muss der Vordermann gemäß § 15 StVO “sofort Warnblinklicht einschalten”. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, beeinflusst das die Schuldfrage.
Übrigens: Bei einem Stauende sind Warnblinker hingegen freiwillig, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

© monkeybusiness / EnvatoElements
Ein vorausfahrendes Fahrzeug bremst einen Drängler aus© UnfallExpert24

Drängler “ausbremsen”

Egal ob auf der Landstraße oder der Autobahn: Es gibt Fahrer die eher langsam und häufig weit unterhalb der Geschwindigkeitsbeschränkung fahren. Andere wiederum wollen schneller fahren, befinden sich aber hinter dem Langsam-Fahrer. Der Vordermann behindert also den Hintermann.

Die Langsam-Fahrer können gegen § 3 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung verstoßen, wo es heißt:
“Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.”

In solchen Situationen kommt es häufig vor, dass der Hintermann “drängelt”, indem er relativ dicht auffährt. Insofern verletzt er also die Vorgabe zum Sicherheitsabstand § 4 Absatz 1 StVO.

Die Reaktion vom Vordermann auf diese Bedrängung kann sein, dass er plötzlich bremst. Das plötzliche Bremsen ohne triftigen Grund bzw. das Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer kann als ein Verstoß gegen § 3 Absatz 2 StVO (Behinderung des Verkehrsfluss) sowie als Nötigung im Straßenverkehr § 240 StGB ausgelegt werden.

Spurwechsel

§7 Absatz 5 der StVO besagt, dass ein Wechsel der Fahrspur rechtzeitig und eindeutig durch das Setzen des Blinkers signalisiert werden muss, und dass dabei keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen darf.

Kommt es infolge eines unsachgemäßen Spurwechsels (z.B. kein Blinken, kein Schulterblick) zu einem Auffahrunfall und einem Heckschaden, ist i.d.R. der Spurwechsler schuld.

Eine Teilschuld kann vorliegen, wenn der Hintermann mit überhöhter Geschwindigkeit oder unter Alkoholeinfluss fährt.

Beweismittel wie Dashcam-Aufnahmen, Zeugenaussagen und ein neutrales Gutachten helfen, die Schuldfrage zu klären und den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Bei einem unvorhersehbaren Spurwechsel durch das blaue Fahrzeug kommt es zu einem Heckschaden© UnfallExpert24

Verhaltensregeln nach einem Unfall

Nach einem Unfall haben sich die Unfallbeteiligten den Konsequenzen zu stellen.

Tipp: Klicken Sie auf die Nummer, um den Punkt als 'erledigt' zu markieren.

1

Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern - Folgeunfälle vorbeugen

  • Warnblinker einschalten
  • Warndreieck in 50 bis 100 Metern Abstand aufstellen
  • Warnweste anziehen (v.A. bei viel befahrener Straße und schlechter Sicht)
2

Rettungskräfte (bei Verletzten) & Polizei rufen

  • Immer häufiger kümmert sich die Polizei nur noch bei Personenschäden. Handelt es sich ausschließlich um Sachschäden, solle das untereinander geklärt werden.
3

Erste Hilfe leisten

Bei Verletzten ist schnelles Handeln entscheidend: Prüfen Sie ihren Zustand, leisten Sie lebensrettende Maßnahmen wie stabile Seitenlage oder Wiederbelebung und beruhigen Sie die Betroffenen. Regelmäßige Auffrischung Ihrer Kenntnisse hilft, im Ernstfall sicher zu handeln. Über das Deutsche Rote Kreuz finden Sie aktuelle Kurse.

4

Unfall dokumentieren

  • Kennzeichen des Unfallverursachers
  • Personalien
  • Unfallort & -datum
  • ggf. Bekennervideo (Geständnis des Verursachers auf Video)
5

KZF-Gutachter rufen

  • Gute Nachricht: Sind Sie Geschädigter, ist das Gutachten für Sie kostenlos! Ehrenwort!
  • 100% unabhängiges Gutachten, realistische Schadenseinschätzung
  • Wir melden den Unfall Ihrer sowie der gegnerischen Versicherung. Sie müssen und sollten das nicht selbst machen!
Eine abmontierte Stoßstange nach einem Heckschaden© Iakobchuk / EnvatoElements

Reparaturkosten eines Heckschadens: Was Sie erwarten können

Heckschäden können unterschiedlich hohe Reparaturkosten verursachen, abhängig von der Schwere des Schadens. Ein leichter sogenannter Bagatellschaden bis 750 Euro wird häufig auf Basis eines einfachen Kostenvoranschlages abgewickelt. Höhere Schäden erfordern jedoch oft eine umfassendere Prüfung bzw. ein unabhängiges Gutachten.

Wir von Unfallexpert24 können einschätzen, ob sie ein Gutachten brauchen oder ob ein Kostenvoranschlag reicht. In beiden Fällen kommt die gegnerischer Haftpflichtversicherung für die Kosten auf, wenn sie unschuldig sind!

Kostenbeispiele für Heckschäden:

  • Austausch der Stoßstange: Zwischen 600 Euro (kleinere Fahrzeuge) und über 1500 Euro (größere Fahrzeuge).
  • Komplexe Schäden: Schäden an der Karosserie oder Verkabelung können zusätzliche Kosten verursachen.

Freie Werkstätten bieten häufig günstigere Reparaturen an, während Vertragswerkstätten meist höhere Preise haben, da sie spezifisch für bestimmte Automarken arbeiten.

Ist ein Heckschaden für den TÜV relevant? Wichtige Hinweise

Jeder Unfall, der sicherheitsrelevante Schäden am Fahrzeug verursacht, kann die TÜV-Prüfung gefährden. Sichtbare und funktionelle Schäden, wie defekte Beleuchtung oder eine beschädigte Stoßstange, müssen vor der TÜV-Prüfung behoben werden. Geringfügige Schäden wie Kratzer oder Lackschäden sind in der Regel unproblematisch.

Wichtige Aspekte:

  • Beleuchtung: Funktionierende Rücklichter sind essenziell für die Verkehrssicherheit.
  • Karosseriestruktur: Beschädigungen an trangenden Elementen der Karosserie können die Stabilität des Fahrzeugs beeinträchtigen.
  • Intakte Stoßstange: Sie schützt die Fahrzeuginsassen bei einem Verkehrsunfall.

Sie sind unsicher, ob sich eine Reparatur ihres Fahrzeuges lohnt? Unsere Gutachter unterstützen Sie gerne mit einer professionellen Fahrzeugbewertung!

Weißes Auto auf einer Hebebühne © s_kawee / Envato Elements
Ein Fahrzeug hat einen Schaden am Rahmen© kckate16 / EnvatoElements

Schäden am Fahrzeugrahmen erkennen

Rahmenschäden lassen sich von Laien kaum erkennen, da sie häufig versteckt in der Karosseriestruktur liegen. Nur ein zertifizierter Gutachter kann eine verlässliche Einschätzung abgeben. Ein verzogener Rahmen kann hohe Reparaturkosten verursachen und führt oft zur Frage, ob sich eine Reparatur wirtschaftlich lohnt oder ein Totalschaden vorliegt.

Hintergrundwissen:

  • Karosserievermessung: Ein Verfahren, um die Schäden exakt zu bestimmen.
  • Totalschaden: Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Ein verzogener Rahmen kann zu einer erheblichen Wertminderung führen und den Wiederverkaufswert deutlich mindern.

Gutachterkosten bei einem Heckschaden: Wer zahlt?

Nach einem Auffahrunfall müssen Sie sich um die Kosten für einen Gutachter keine Sorgen machen – diese werden vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung übernommen (§ 91 ZPO). Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen neutralen Sachverständigen zu beauftragen, der den Schaden präzise bewertet.

Warum trägt der Unfallverursacher die Gutachterkosten?

  • Schadensersatzpflicht: Der Unfallverursacher ist gesetzlich verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die für die Regulierung des Schadens notwendig sind – dazu gehört auch das Gutachten.
  • Neutralität und Fairness: Sie als Geschädigter sollen nicht auf den Kosten eines Gutachtens sitzen bleiben, das Sie benötigen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Selbst wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat, können Sie auf ein eigenes unabhängiges Gutachten bestehen. Dieses Recht wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 22. Juli 2014 (Az. VI ZR 357/13) bestätigt.

Autoschlüssel liegt auf Geldscheinen© Artem_ka / EnvatoElements
Unfallgutachten mit Autoschlüssel liegt auf einem Tisch© avanti_photo / Envato Elements

Wichtiger Hinweis: Neutralität sicherstellen

Stimmen Sie keinem Gutachten zu, das von der gegnerischen Versicherung stammt, bevor Sie einen eigenen Gutachter beauftragt haben. Andernfalls könnten Sie auf den Kosten eines Zweitgutachtens sitzen bleiben (u.a. Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 1. Juni 2015, Az. 32 C 8/14).

Unser Tipp: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit einem Sachverständigen auf! Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit der Versicherung und stellen sicher, dass Ihr Schaden unabhängig und fair bewertet wird.

Neutrales Gutachten für den Verkauf bzw. Kauf eines Autos mit Heckschaden?

Beim Kauf oder Verkauf eines Unfallwagens gibt es viele Unsicherheiten. Ein neutrales Gutachten kann aufklären, wie es wirklich um den Wert des Fahrzeuges steht und damit allen Parteien Klarheit bieten.
In diesem Fall trägt derjenige die Kosten, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat.

Häufig gestellte Fragen zum Heckschaden (FAQ)

Hierbei handelt es sich um einen Schaden, welcher an der Rückseite des Autos entstanden ist, beispielsweise im Bereich der Stoßstange, des Kofferraums oder im Umfeld der Heckscheibe.

Warnweste anziehen, die Unfallstelle sichern, Notruf absetzen und sich außerhalb des Gefahrenbereichs begeben, bis Hilfe eintrifft. Im Anschluss gilt es die Schuldfrage zu klären, einen Gutachter hierfür zu beauftragen und die Reparatur in einer Werkstatt zu beauftragen. Das Konsolutieren der zuständigen Versicherung ist unter Umständen ebenso notwendig.

Beweise zusammentragen, die Polizei alarmieren und auf den Verursacher warten, sofern dieser noch am Unfallort ist. Grundsätzlich ist der Schaden vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung auszugleichen.

Bei Fahrerflucht zahlt die eigene Vollkasko alle Kosten für die entstandenen Schäden am Auto. Eine Kfz-Haftpflicht oder eine Teilkasko-Versicherung zahlt hingegen nicht.

Sofern keine Beweislastumkehr vorliegt, muss der aufgefahrene Autofahrer beweisen, dass der Vordermann einen Fehler in seinem Fahrverhalten begangen hat, welcher zum Unfall führte.

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