Kurz gesagt
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten komplett – inklusive Begutachtung vor Ort und Schadenmeldung. Nur bei Eigenverschulden oder freiwilligen Gutachten zahlen Sie selbst, dann immer zum vorab genannten Festpreis.
Der Grundsatz: Die gegnerische Versicherung zahlt
Nach § 249 BGB hat der Schädiger den Schaden vollständig auszugleichen – und dazu gehört ausdrücklich auch das Sachverständigengutachten. Die Rechtsprechung sieht das Gutachten als notwendiges Mittel an, um die Schadenhöhe überhaupt beziffern zu können. Deshalb gilt: Das Gutachten ist für Sie als Geschädigten kostenlos, die Rechnung geht direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Wichtig ist dabei die Reihenfolge: Beauftragen Sie Ihren Gutachter selbst und möglichst früh. Warten Sie erst ab, was die Versicherung anbietet, verschenken Sie womöglich Geld – denn deren Gutachter wird von der Seite bezahlt, die Ihren Schaden regulieren soll. Mehr dazu auf unserer Seite zur freien Gutachterwahl.
Wer zahlt was – die Übersicht
| Ihre Situation | Wer zahlt das Gutachten? |
|---|---|
| Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtfall) | Gegnerische Versicherung – zu 100 % |
| Teilschuld (z. B. 30 % Mitschuld) | Anteilig nach Quote (hier: 70 % erstattet) |
| Selbst verschuldeter Unfall / Kaskofall | Sie selbst oder Ihre Kasko – Festpreis vorab |
| Bagatellschaden (unter ca. 750–1.000 €) | Kostenvoranschlag genügt – bei Unschuld ebenfalls erstattungsfähig |
| Freiwilliges Wertgutachten (Verkauf, Erbe, Leasing) | Sie selbst – zum vorab genannten Festpreis |
Und wenn die Versicherung trotzdem kürzen will?
Es kommt vor, dass Versicherer die Gutachterkosten anzweifeln oder kürzen – gern mit dem Hinweis, der Schaden sei „doch klein" gewesen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern: Ob ein Gutachten nötig war, beurteilt sich nach der Lage am Unfalltag, nicht im Nachhinein. Unsere Gutachten begründen die Schadenhöhe lückenlos – und wenn die Versicherung trotzdem kürzt, widersprechen wir mit sachlicher Begründung. Im Streitfall vermitteln wir auf Wunsch Fachanwälte für Verkehrsrecht, deren Kosten im Haftpflichtfall ebenfalls die Gegenseite trägt.
So läuft es bei uns ab
Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp – wir schätzen Ihren Fall kostenlos ein und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt. Dann kommen wir zu Ihnen vor Ort: nach Hause, an die Arbeit oder in die Werkstatt, in Köln, Krefeld und ganz NRW. Das Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Und die Abrechnung? Übernehmen wir: Wir melden den Schaden bei Ihrer und der gegnerischen Versicherung und reichen das Gutachten gleich mit ein. Was das Gutachten im Einzelnen kostet, erklären wir transparent auf der Seite Kfz-Gutachter-Kosten; den Ablauf des Dokuments selbst zeigt unsere Seite zum Unfallgutachten.
Das übernehmen wir zusätzlich für Sie
Ein Gutachten ist nur der Anfang. Auf Wunsch bleiben wir bis zur Auszahlung an Ihrer Seite: Wir melden den Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung, reichen alle Unterlagen nach und beantworten deren Rückfragen. Kürzt die Versicherung Positionen – etwa die Wertminderung oder Ausfalltage –, widersprechen wir mit sachlicher Begründung und verweisen auf die belastbaren Zahlen im Gutachten. Und falls die Regulierung stockt, vermitteln wir Fachanwälte für Verkehrsrecht, deren Kosten im Haftpflichtfall ebenfalls die Gegenseite trägt. Sie haben einen Ansprechpartner für alles – vom ersten Foto am Unfallort bis zu dem Tag, an dem das Geld auf Ihrem Konto ist.
Unfall nicht schuld? Ihr Gutachten ist kostenlos.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt – wir kümmern uns um alles. Mo–Fr 9–22 Uhr erreichbar.
Häufige Fragen
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

