Hagelschaden-Gutachten

Nach einem Hagelschauer zählt jede Delle – und jede Versicherung zählt mit. Unser Hagelschaden-Gutachten kartiert Ihr Fahrzeug systematisch, Segment für Segment, und kalkuliert die fachlich richtige Instandsetzung: Drücktechnik, Lackierung oder Teiletausch.

Hagelschäden sind ein Teilkaskofall: Die Regulierung läuft über Ihre eigene Versicherung, in der Regel ohne Beitragsrückstufung. Wir dokumentieren so, dass keine Diskussion über Anzahl und Größe der Dellen entsteht.

Sezgin Cömlek, TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger bei UnfallExpert24

Erstellt und geprüft von

Sezgin Cömlek

TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · Zuletzt aktualisiert: 05. Juli 2026

So dokumentieren wir Hagelschäden

Hagelschäden verlangen Spezialtechnik: Unter Streiflicht oder mit Reflexionstafeln wird jede Delle sichtbar gemacht, gezählt und vermessen. Wir kartieren Dach, Motorhaube, Kofferraumdeckel und Seitenwände einzeln – mit Fotodokumentation, die jede Dellenzahl nachprüfbar macht.

Diese Gründlichkeit entscheidet über die Regulierungssumme: Versicherer, die „pauschal 30 Dellen“ ansetzen, liegen bei echten Hagelschäden regelmäßig deutlich daneben – unsere Kartierung belegt die tatsächliche Zahl.

  • Streiflicht-Dokumentation aller Dellen
  • Segmentweise Kartierung mit Zählung und Größen
  • Zuordnung zum Wetterereignis
  • Fotos mit Referenzmaßstab

Drücktechnik (PDR) oder Lackierung? Die richtige Methode

Viele Hageldellen lassen sich mit der lackfreien Ausbeultechnik (Paintless Dent Repair) instand setzen – deutlich günstiger und werterhaltend, weil der Originallack bleibt. Wo der Lack gerissen ist, Dellen auf Kanten liegen oder Bauteile verformt sind, ist dagegen die klassische Instandsetzung mit Lackierung nötig.

Wir kalkulieren je Bauteil die fachlich richtige Methode – nicht die für die Versicherung billigste. Das macht erfahrungsgemäß einen erheblichen Unterschied in der Regulierungssumme aus und schützt den Wert Ihres Fahrzeugs.

Schaden melden – wir kümmern uns

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Teilkasko-Abwicklung: was Sie wissen müssen

Hagelschäden reguliert Ihre Teilkaskoversicherung – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, ohne Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Melden Sie den Schaden zeitnah: Je länger Sie warten, desto schwieriger die Zuordnung zum konkreten Wetterereignis.

Nach großen Unwetterlagen sind Gutachter und Werkstätten überlaufen – melden Sie sich früh. Wir priorisieren Hagelschäden nach Unwettern und sind in der Regel binnen 24 bis 48 Stunden zur Besichtigung bei Ihnen.

Auszahlung statt Reparatur

Sie können sich Hagelschäden auch auszahlen lassen, statt reparieren zu lassen – das Fahrzeug fährt mit Dellen weiter. Beachten Sie dabei zwei Dinge: Die Versicherung darf bei fiktiver Abrechnung Positionen kürzen, und spätere Folgeschäden (etwa Lackschäden durch verzögerte Reparatur) sind dann nicht mehr versichert. Wir erklären Ihnen die Abwägung ehrlich.

Ablauf und Kosten

Besichtigung am Fahrzeugstandort, Dauer je nach Schadensbild 30 bis 60 Minuten, Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die Gutachterkosten werden bei anerkanntem Teilkaskoschaden in der Regel von der Versicherung übernommen – wir klären das vorab transparent mit Ihnen.

Hagelschaden am Leasingfahrzeug

Bei Leasingfahrzeugen kommt zur Teilkasko-Regulierung die Leasinggesellschaft hinzu: Reparaturvorgaben, Vertragswerkstatt-Pflicht und die Frage, ob die Instandsetzung vor der Rückgabe erfolgen muss. Wir stimmen Gutachten und Vorgehen mit allen Beteiligten ab – damit der Hagelschaden nicht bei der Rückgabe ein zweites Mal teuer wird.

Nach dem Unwetter: die ersten 48 Stunden

Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung sofort – schriftlich oder online, mit Datum und Wetterereignis. Verändern Sie nichts am Fahrzeug, bis dokumentiert ist. Und vereinbaren Sie früh den Besichtigungstermin: Nach großen Hagelereignissen sind Gutachter-Termine innerhalb weniger Tage vergeben. Wer zuerst dokumentiert, wird zuerst reguliert.

Unser Einsatzgebiet

Wir kommen zu Ihnen – in Köln, Krefeld, Moers und dem gesamten Umland. Die Anfahrt zu uns ist nie nötig.

Häufige Fragen: Hagelschaden-Gutachten

Schaden melden – wir kümmern uns

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