Cookies & Datenschutz

Wir nutzen Cookies, um unsere Website optimal zu gestalten und die Zugriffe zu analysieren. Sie entscheiden, ob Sie zustimmen. Details in der Datenschutzerklärung.

Auffahrunfall – wer zahlt und was ist zu tun?

Kurzantwort

Beim klassischen Auffahrunfall spricht der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden (§ 4 StVO – Sicherheitsabstand): Wer hinten auffährt, haftet in der Regel zu 100 %. Ausnahmen gibt es bei grundlosem Vollbremsen, plötzlichem Spurwechsel direkt vor Ihnen oder einem Rückwärtsfahrenden. Wichtig: Sichern Sie sofort Beweise und lassen Sie den Schaden unabhängig begutachten – bevor die gegnerische Versicherung ihre eigene Version durchsetzt.

Wir beraten Sie noch am Unfallort

Sie hatten gerade einen Unfall?

Wir sagen Ihnen sofort am Telefon, was jetzt zu tun ist – noch direkt am Unfallort.

Ein Unfall ist ein Schock. Viele machen in den ersten Minuten Fehler, die später Geld kosten: falsche Aussagen, fehlende Fotos, ein vorschnell unterschriebenes Schuldanerkenntnis oder der Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Rufen Sie uns an, solange Sie noch vor Ort sind. Unsere TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch:

  • Unfallstelle sichern – was ist jetzt wichtig?
  • Polizei rufen – ja oder nein?
  • Welche Fotos und Daten Sie unbedingt brauchen
  • Was Sie unterschreiben sollten – und was nicht
  • Wie es mit Ihrem Auto weitergeht (fahrbereit, abschleppen, Werkstatt)
  • Wie Sie an Ihr Geld kommen – ohne Ärger mit der Versicherung

Telefonische Erstberatung: kostenlos

Wenn Sie nicht schuld sind, ist auch Ihr Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt.

Jetzt per WhatsApp schreiben – wir melden uns schnellstmöglich.

Mo–Fr 9–22 Uhr · Sa/So nach Vereinbarung · Köln, Umland, Krefeld, Moers, Duisburg, Essen

Sofort-Checkliste

  1. 01 Unfallstelle absichern, Warnweste anziehen, Warnblinkanlage an
  2. 02 Fotos: Endposition beider Fahrzeuge, Schäden aus Nah- und Fernsicht, Bremsspur, Kennzeichen
  3. 03 Personalien und Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners notieren
  4. 04 Bei Streit über den Hergang oder Verletzten: Polizei rufen
  5. 05 Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen – keine Schuldeingeständnisse am Unfallort
  6. 06 Unabhängigen Gutachter beauftragen – nicht den der gegnerischen Versicherung

Wer haftet?

Der BGH geht beim Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug vom Anscheinsbeweis aus: Der Auffahrende hat entweder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder war unaufmerksam. Damit trägt er regelmäßig die volle Haftung – und dessen Haftpflichtversicherung muss Ihren Schaden inklusive Gutachterkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall ersetzen.

Der Anscheinsbeweis gilt jedoch nicht ausnahmslos: Bremst der Vordermann grundlos scharf ab, schneidet er Sie beim Spurwechsel oder rollt sein Fahrzeug an einer Steigung rückwärts zurück, kann sich die Haftung verschieben oder teilen. Zeugen, Dashcam-Aufnahmen und ein präzises Schadenbild entscheiden hier – genau dafür ist das unabhängige Gutachten da.

Ihre Ansprüche

  • Reparaturkosten in voller Höhe (oder Auszahlung per fiktiver Abrechnung)
  • Merkantile Wertminderung – bei Fahrzeugen bis ca. 5 Jahre oft vierstellig
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Reparaturdauer
  • Unkostenpauschale (25–35 €) ohne Nachweis
  • Gutachterkosten und ggf. Anwaltskosten

Unsicher, wer zahlt? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos.

Schildern Sie uns kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen ehrlich, wer haftet und welche Ansprüche Sie haben – und kommen auf Wunsch noch heute zu Ihnen.

Beispielfall aus unserer Praxis

Auffahrunfall an der Ampel in Köln-Nippes

Unsere Kundin stand an roter Ampel, als ihr ein Pkw hinten auffuhr. Die gegnerische Versicherung bot einen Kostenvoranschlag ihrer Werkstattkette an – mit 1.900 € deutlich zu niedrig. Unser Gutachten wies versteckte Schäden am Stoßfängerträger und der Heckklappe nach.

Reguliert: 4.860,40 €Wertminderung: 700 €

Häufige Fragen

Denis Sieger – TÜV-zertifizierter KFZ-Sachverständiger bei UnfallExpert24

Geprüft von

Denis Sieger

TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · Köln & Krefeld

Schaden melden – wir kümmern uns

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

Jetzt anrufen
WhatsApp
Rückruf anfordern

Gerade einen Unfall gehabt? Wir helfen sofort am Telefon.