Kurzantwort
Beim klassischen Auffahrunfall spricht der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden (§ 4 StVO – Sicherheitsabstand): Wer hinten auffährt, haftet in der Regel zu 100 %. Ausnahmen gibt es bei grundlosem Vollbremsen, plötzlichem Spurwechsel direkt vor Ihnen oder einem Rückwärtsfahrenden. Wichtig: Sichern Sie sofort Beweise und lassen Sie den Schaden unabhängig begutachten – bevor die gegnerische Versicherung ihre eigene Version durchsetzt.
Wir beraten Sie noch am Unfallort
Sie hatten gerade einen Unfall?
Wir sagen Ihnen sofort am Telefon, was jetzt zu tun ist – noch direkt am Unfallort.
Ein Unfall ist ein Schock. Viele machen in den ersten Minuten Fehler, die später Geld kosten: falsche Aussagen, fehlende Fotos, ein vorschnell unterschriebenes Schuldanerkenntnis oder der Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Rufen Sie uns an, solange Sie noch vor Ort sind. Unsere TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch:
- Unfallstelle sichern – was ist jetzt wichtig?
- Polizei rufen – ja oder nein?
- Welche Fotos und Daten Sie unbedingt brauchen
- Was Sie unterschreiben sollten – und was nicht
- Wie es mit Ihrem Auto weitergeht (fahrbereit, abschleppen, Werkstatt)
- Wie Sie an Ihr Geld kommen – ohne Ärger mit der Versicherung
Telefonische Erstberatung: kostenlos
Wenn Sie nicht schuld sind, ist auch Ihr Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt.
Jetzt per WhatsApp schreiben – wir melden uns schnellstmöglich.Mo–Fr 9–22 Uhr · Sa/So nach Vereinbarung · Köln, Umland, Krefeld, Moers, Duisburg, Essen
Sofort-Checkliste
- 01 Unfallstelle absichern, Warnweste anziehen, Warnblinkanlage an
- 02 Fotos: Endposition beider Fahrzeuge, Schäden aus Nah- und Fernsicht, Bremsspur, Kennzeichen
- 03 Personalien und Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners notieren
- 04 Bei Streit über den Hergang oder Verletzten: Polizei rufen
- 05 Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen – keine Schuldeingeständnisse am Unfallort
- 06 Unabhängigen Gutachter beauftragen – nicht den der gegnerischen Versicherung
Wer haftet?
Der BGH geht beim Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug vom Anscheinsbeweis aus: Der Auffahrende hat entweder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder war unaufmerksam. Damit trägt er regelmäßig die volle Haftung – und dessen Haftpflichtversicherung muss Ihren Schaden inklusive Gutachterkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall ersetzen.
Der Anscheinsbeweis gilt jedoch nicht ausnahmslos: Bremst der Vordermann grundlos scharf ab, schneidet er Sie beim Spurwechsel oder rollt sein Fahrzeug an einer Steigung rückwärts zurück, kann sich die Haftung verschieben oder teilen. Zeugen, Dashcam-Aufnahmen und ein präzises Schadenbild entscheiden hier – genau dafür ist das unabhängige Gutachten da.
Ihre Ansprüche
- Reparaturkosten in voller Höhe (oder Auszahlung per fiktiver Abrechnung)
- Merkantile Wertminderung – bei Fahrzeugen bis ca. 5 Jahre oft vierstellig
- Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Reparaturdauer
- Unkostenpauschale (25–35 €) ohne Nachweis
- Gutachterkosten und ggf. Anwaltskosten
Unsicher, wer zahlt? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos.
Schildern Sie uns kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen ehrlich, wer haftet und welche Ansprüche Sie haben – und kommen auf Wunsch noch heute zu Ihnen.
Beispielfall aus unserer Praxis
Auffahrunfall an der Ampel in Köln-Nippes
Unsere Kundin stand an roter Ampel, als ihr ein Pkw hinten auffuhr. Die gegnerische Versicherung bot einen Kostenvoranschlag ihrer Werkstattkette an – mit 1.900 € deutlich zu niedrig. Unser Gutachten wies versteckte Schäden am Stoßfängerträger und der Heckklappe nach.
Häufige Fragen


