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Unfall auf dem Parkplatz – wer zahlt?

Kurzantwort

Auf Parkplätzen gilt die StVO nur eingeschränkt – es herrscht gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Deshalb enden Parkplatzunfälle häufig mit einer Haftungsteilung, etwa 50:50. Aber: Wer rückwärts ausparkt, bewegt sich oder gegen eine offene Tür fährt, trifft meist die Hauptlast. Damit Ihre Quote nicht schlechter ausfällt als nötig, brauchen Sie Beweise und ein sauberes Gutachten.

Wir beraten Sie noch am Unfallort

Sie hatten gerade einen Unfall?

Wir sagen Ihnen sofort am Telefon, was jetzt zu tun ist – noch direkt am Unfallort.

Ein Unfall ist ein Schock. Viele machen in den ersten Minuten Fehler, die später Geld kosten: falsche Aussagen, fehlende Fotos, ein vorschnell unterschriebenes Schuldanerkenntnis oder der Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Rufen Sie uns an, solange Sie noch vor Ort sind. Unsere TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch:

  • Unfallstelle sichern – was ist jetzt wichtig?
  • Polizei rufen – ja oder nein?
  • Welche Fotos und Daten Sie unbedingt brauchen
  • Was Sie unterschreiben sollten – und was nicht
  • Wie es mit Ihrem Auto weitergeht (fahrbereit, abschleppen, Werkstatt)
  • Wie Sie an Ihr Geld kommen – ohne Ärger mit der Versicherung

Telefonische Erstberatung: kostenlos

Wenn Sie nicht schuld sind, ist auch Ihr Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt.

Jetzt per WhatsApp schreiben – wir melden uns schnellstmöglich.

Mo–Fr 9–22 Uhr · Sa/So nach Vereinbarung · Köln, Umland, Krefeld, Moers, Duisburg, Essen

Sofort-Checkliste

  1. 01 Nicht wegfahren – auf dem Privatgelände droht sonst trotzdem ein Strafverfahren
  2. 02 Fotos: Endpositionen, Fahrtrichtung, Markierungen, Schilder, Schäden beider Fahrzeuge
  3. 03 Zeugen ansprechen – auf Parkplätzen sieht oft jemand den Vorgang
  4. 04 Betreiber-Hinweise prüfen: Kundenparkplatz, Schranke, Einbahnregelung?
  5. 05 Unfallbericht ausfüllen, keine Schuld einräumen
  6. 06 Gutachten beauftragen – gerade bei Teilschuld-Angeboten der Versicherung

Wer haftet?

Anders als auf der Straße gibt es auf dem Parkplatz kaum starre Vorfahrtsregeln. Die Gerichte bewerten, wer sich bewegt hat, wer rückwärts fuhr und wer die Rücksichtnahme verletzt hat. Das Ergebnis ist häufig eine Quote – typisch 50:50 bei zwei rückwärts Ausparkenden, 75:25 oder 100:0, wenn einer stand oder wartete.

Entscheidend für Ihre Quote ist die Beweislage: Wer beweisen kann, dass er stand oder bereits weit aus der Lücke heraus war, verbessert seine Position erheblich. Unser Gutachten dokumentiert Schadenshöhen und -richtungen so, dass Ihre Version belastbar bleibt – und die Versicherung nicht nach eigenem Ermessen quotiert.

Ihre Ansprüche

  • Erstattung nach Quote – mit Gutachten oft deutlich besser als das Erstangebot
  • Reparaturkosten oder Auszahlung (fiktive Abrechnung)
  • Wertminderung auch bei quotierter Regulierung
  • Nutzungsausfall für die Reparaturdauer
  • Anteilige Gutachterkosten

Unsicher, wer zahlt? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos.

Schildern Sie uns kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen ehrlich, wer haftet und welche Ansprüche Sie haben – und kommen auf Wunsch noch heute zu Ihnen.

Beispielfall aus unserer Praxis

Rückwärts-Kollision auf einem Kundenparkplatz in Köln-Porz

Zwei Fahrzeuge fuhren gleichzeitig rückwärts aus ihren Lücken – die Versicherung bot 50:50. Unsere Schadensdokumentation zeigte: Unser Mandant war bereits zu zwei Dritteln ausgeparkt, als der andere losfuhr. Ergebnis: 75 % Erstattung statt 50 %.

Reguliert: 3.180,60 € (75 %)Wertminderung: 450 € (anteilig)

Häufige Fragen

Denis Sieger – TÜV-zertifizierter KFZ-Sachverständiger bei UnfallExpert24

Geprüft von

Denis Sieger

TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · Köln & Krefeld

Schaden melden – wir kümmern uns

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

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