Kurzantwort
Nach einer Fahrerflucht gilt: Sofort Beweise sichern, Polizei rufen und Anzeige erstatten. Ihre Schäden ersetzt – sofern der Täter nicht gefunden wird – Ihre Vollkaskoversicherung. Bei Personenschäden oder unversicherbaren Fällen springt die Verkehrsopferhilfe e. V. ein. Wichtig: Lassen Sie den Schaden früh begutachten – Kasko und Polizei brauchen eine belastbare Schadensdokumentation, und frische Spuren verschwinden schnell.
Wir beraten Sie noch am Unfallort
Sie hatten gerade einen Unfall?
Wir sagen Ihnen sofort am Telefon, was jetzt zu tun ist – noch direkt am Unfallort.
Ein Unfall ist ein Schock. Viele machen in den ersten Minuten Fehler, die später Geld kosten: falsche Aussagen, fehlende Fotos, ein vorschnell unterschriebenes Schuldanerkenntnis oder der Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Rufen Sie uns an, solange Sie noch vor Ort sind. Unsere TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch:
- Unfallstelle sichern – was ist jetzt wichtig?
- Polizei rufen – ja oder nein?
- Welche Fotos und Daten Sie unbedingt brauchen
- Was Sie unterschreiben sollten – und was nicht
- Wie es mit Ihrem Auto weitergeht (fahrbereit, abschleppen, Werkstatt)
- Wie Sie an Ihr Geld kommen – ohne Ärger mit der Versicherung
Telefonische Erstberatung: kostenlos
Wenn Sie nicht schuld sind, ist auch Ihr Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt.
Jetzt per WhatsApp schreiben – wir melden uns schnellstmöglich.Mo–Fr 9–22 Uhr · Sa/So nach Vereinbarung · Köln, Umland, Krefeld, Moers, Duisburg, Essen
Sofort-Checkliste
- 01 Sofort fotografieren: Schaden, Standort, Lack- und Teilspuren des Flüchtigen
- 02 Polizei rufen und Anzeige erstatten – auch bei „kleinen“ Schäden
- 03 Zeugen und mögliche Kameras (Häuser, Geschäfte, Dashcams) sichern
- 04 Herumliegende Fremdteile nicht wegwerfen – sie verraten Marke und Farbe
- 05 Kaskoversicherung fristgerecht informieren
- 06 Schaden durch unabhängigen Gutachter dokumentieren lassen
Wer haftet?
Strafrechtlich droht dem Flüchtigen ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort – zivilrechtlich ändert die Flucht nichts an seiner Haftung. Wird er ermittelt, reguliert seine Haftpflichtversicherung Ihren kompletten Schaden inklusive Gutachter und Wertminderung.
Bleibt der Täter unbekannt, zahlt Ihre Vollkasko abzüglich Selbstbeteiligung. Achtung bei Fristen: Viele Tarife verlangen die Meldung binnen einer Woche. Bei Personenschäden, Fahrrädern oder nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen greift die Verkehrsopferhilfe – wir weisen Sie bei der Begutachtung auf den passenden Weg hin.
Ihre Ansprüche
- Volle Erstattung durch die Täter-Haftpflicht, sobald dieser ermittelt ist
- Kasko-Regulierung bei unbekanntem Täter
- Wertminderung und Nutzungsausfall sauber dokumentiert
- Gutachterkosten als Schadensposition
- Verkehrsopferhilfe als Auffanglösung
Unsicher, wer zahlt? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos.
Schildern Sie uns kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen ehrlich, wer haftet und welche Ansprüche Sie haben – und kommen auf Wunsch noch heute zu Ihnen.
Beispielfall aus unserer Praxis
Spiegel abgefahren und davongefahren in Köln-Deutz
Ein Transporter riss den Außenspiegel und die Seitenwand unseres Kunden mit – und verschwand. Ein herumliegender Blinker-Deckel und unsere Spurendokumentation führten über die Polizei zur Halterin. Die Regulierung lief vollständig über deren Versicherung.
Häufige Fragen


