Freie Gutachterwahl: Ihr Recht nach dem Unfall

Nein – Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Sie dürfen einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Warum das fast immer besser für Sie ist, erklären wir hier.

Kurz gesagt

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl: Sie bestimmen, wer Ihren Schaden begutachtet – nicht die gegnerische Versicherung. Ihr eigener Gutachter arbeitet nur in Ihrem Interesse, und bei einem unverschuldeten Unfall zahlt ihn die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Warum die Versicherung „ihren" Gutachter schickt

Nach einem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung erfahrungsgemäß schnell – freundlich, hilfsbereit und mit dem Angebot, sich „um alles zu kümmern". Dazu gehört oft der Gutachter aus dem eigenen Netzwerk. Das klingt bequem, hat aber einen Haken: Dieser Gutachter wird von der Seite beauftragt und bezahlt, die Ihren Schaden zahlen soll. Unsere Erfahrung aus tausenden Regulierungen zeigt: Solche Gutachten fallen systematisch niedriger aus – bei den Stundensätzen, den Ausfalltagen, der Wertminderung.

Typische Beispiele aus der Praxis: Statt markenwerkstattüblicher Stundensätze werden günstigere „freie Werkstatt"-Sätze angesetzt. Die merkantile Wertminderung – bei jungen Fahrzeugen oft mehrere tausend Euro – wird kleingerechnet oder ganz weggelassen. Und die Ausfallzeit wird so kurz angesetzt, dass Ihnen Nutzungsausfall oder Mietwagentage verloren gehen. Position für Position ist das bares Geld, das Ihnen zusteht.

Ihre Rechte als Geschädigter im Überblick

  • Freie Wahl des Sachverständigen – ohne Zustimmung der Versicherung
  • Freie Werkstattwahl – keine Partnerwerkstatt-Pflicht
  • Recht auf fiktive Abrechnung (Auszahlung statt Reparatur)
  • Gutachterkosten trägt die gegnerische Versicherung
  • Bei Streit: Recht auf einen Anwalt – zahlt ebenfalls die Gegenseite
  • Keine Schadenhöhe am Telefon bestätigen müssen

So verhalten Sie sich richtig

Der beste Zeitpunkt für Ihren eigenen Gutachter ist so früh wie möglich – idealerweise bevor die Versicherung ihren Gutachter schickt. Rufen Sie uns direkt vom Unfallort oder am selben Tag an: Wir sagen Ihnen sofort, welche Schritte jetzt wichtig sind, und kommen zu Ihnen vor Ort, oft noch am selben Tag. Mo–Fr sind wir von 9 bis 22 Uhr erreichbar, am Wochenende nach telefonischer Vereinbarung.

Wichtig: Unterschreiben Sie nichts vorschnell und bestätigen Sie am Telefon keine Schadenhöhe – auch keine Zusagen wie „so schlimm sieht es nicht aus". Solche Aussagen holen Versicherungen später gern hervor. Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung (dazu sind Sie verpflichtet), aber ohne Bewertung. Alles Weitere – Schadenmeldung bei der gegnerischen Versicherung, Gutachten, Abrechnung bis zur Auszahlung – übernehmen auf Wunsch wir für Sie. Was die Begutachtung kostet, lesen Sie unter Wer zahlt den Kfz-Gutachter (kurz: bei Unschuld nichts), und wie das Dokument aufgebaut ist, zeigt unsere Seite zum Unfallgutachten.

Unabhängig und TÜV-zertifiziert – was das für Sie bedeutet

Unsere Kfz-Sachverständigen Denis Sieger, Giovanni Timperio und Sezgin Cömlek sind TÜV-zertifiziert und arbeiten ausschließlich im Interesse ihrer Auftraggeber – nie für Versicherungen im Haftpflichtfall. Jedes Gutachten entsteht mit Messtechnik und Fotodokumentation, wird nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft und hält im Streitfall auch vor Gericht stand. Genau diese Belastbarkeit ist es, die Versicherer dazu bringt, von Anfang an sauber zu regulieren.

Was, wenn der Versicherungsgutachter schon da war?

Dann ist nichts verloren: Auch nach einem Gutachten der Gegenseite können Sie jederzeit einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Stimmt das Ergebnis des Versicherungsgutachters nicht mit den tatsächlichen Schäden überein – fehlende Positionen, zu niedrige Stundensätze, gestrichene Wertminderung –, erstellen wir eine gutachterliche Stellungnahme oder ein eigenes Unfallgutachten und setzen die korrekte Schadenhöhe bei der Versicherung durch. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite auch diese Kosten. Der Grundsatz bleibt: Es ist Ihr Schaden, Ihr Fahrzeug und Ihre Entscheidung, wer ihn bewertet.

Unfall nicht schuld? Ihr Gutachten ist kostenlos.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt – wir kümmern uns um alles. Mo–Fr 9–22 Uhr erreichbar.

Häufige Fragen

Schaden melden – wir kümmern uns

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

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