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Nach einem Autounfall stellt sich in den meisten Fällen die Frage, wer für den Zusammenstoß verantwortlich ist. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt in der Regel dem Unfallgegner für Schäden und eventuelle Schadensersatzansprüche auf. Schäden am Auto des Verursachers sind durch Teil- oder Vollkasko gedeckt. Viele Versicherungen bieten mittlerweile solche Tools auf ihren Websites oder Service-Apps an. Bei Bagatellschäden lässt sich die Schadenshöhe oft ganz einfach online oder über den Telefonservice der Versicherung berechnen. Viele Schäden sind jedoch nicht auf den ersten Blick ersichtlich und können erst bei einer gründlichen Unfallbegutachtung entdeckt werden. Denn ein kleiner Kratzer an der Stoßstange kann auch eine gewölbte Karosserie kaschieren – und dann wird es richtig teuer.

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Ein Kfz-Sachverständiger überprüft Ihr Fahrzeug auf Schäden und erstellt ein Unfallprotokoll. Dazu erfasst er alle nachweislich auf den Unfall zurückzuführenden Mängel und schätzt den Arbeitsaufwand für die Reparatur ein. Diese Bescheinigung kann als Grundlage für die Erstattung der zu erwartenden Reparaturkosten durch die Kfz-Versicherung dienen. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, ermittelt der Schadensregulierer den Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) und den Wert Ihres Fahrzeugs im beschädigten Zustand (Restwert). Schadensberichte gehen weit über die Kostenvoranschläge von Autowerkstätten hinaus. Mit anderen Worten umfasst die Bewertung auch mögliche Zusatz- oder Folgekosten, die in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel Wertminderung oder Wiederbeschaffungs- oder Restwert.

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Ein unabhängiger Fahrzeuggutachter kann hinzugezogen werden, dies gilt sowohl für den Unfallverursacher als auch für den Geschädigten. Aber eins nach dem anderen. Wenn Sie den Unfall verursacht haben, melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Kommt es zu einem Schaden am eigenen Fahrzeug, zeigt Ihnen die Versicherung Möglichkeiten zur Behebung des Schadens auf. Um die genauen Kosten zu ermitteln, beauftragen Versicherungen häufig einen Kfz-Gutachter. Wenn Sie mit dieser Schadensmeldung nicht einverstanden sind, können Sie selbst einen unabhängigen Fahrzeuggutachter beauftragen – diesen Service bezahlen Sie jedoch auf eigene Kosten. Bei unterschiedlichem Schadensgrad muss ein Sachverständigenverfahren durch den zuständigen Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden. Dem Geschädigten wird zudem empfohlen, den Schaden unverzüglich der gegnerischen Versicherungsgesellschaft zu melden. Dazu ist in den meisten Fällen eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten der Schadensbeseitigung erforderlich.

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