Kosten & Abrechnung

Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?

Kurze Antwort

Orientierungswert ist die Bagatellgrenze von rund 750 Euro: Darüber sollte es ein Gutachten sein, darunter genügt ein Kostenvoranschlag. Da Laien die Schadenhöhe fast nie richtig einschätzen, empfehlen wir die kostenlose telefonische Ersteinschätzung.

Ausführlich erklärt

Die Faustregel lautet: Unterhalb der Bagatellgrenze (orientierungsweise 750 Euro) reicht ein Kostenvoranschlag, oberhalb gehört ein Gutachten her. Der Grund: Erst das Gutachten beziffert Wertminderung, Ausfallzeit und versteckte Folgeschäden – Positionen, die schnell tausende Euro ausmachen und im Kostenvoranschlag fehlen.

Das Problem: Als Laie erkennen Sie die wahre Schadenhöhe nicht zuverlässig. Die Delle im Stoßfänger kann eine gebrochene Halterung darunter verbergen; der Kratzer am Kotflügel eine verzogene Karosseriekante. Versicherer, die Ihnen am Telefon zu einem „kleinen Kostenvoranschlag“ raten, handeln im eigenen Interesse – nicht in Ihrem.

Unsere Empfehlung ist deshalb einfach: Rufen Sie an, bevor Sie sich festlegen. Wir schätzen den Schaden kostenlos ein und sagen Ihnen ehrlich, ob Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder volles Gutachten das richtige Dokument ist. Bei jungen oder hochwertigen Fahrzeugen raten wir wegen der Wertminderung fast immer zum Gutachten.

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Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.

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