Kosten & Abrechnung
Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Kurze Antwort
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten vollständig – für Sie ist es kostenlos. Bei Teilschuld gilt die Haftungsquote; bei selbst verschuldeten Schäden reguliert die eigene Kaskoversicherung nach Tarif.
Ausführlich erklärt
Die Antwort hängt von der Schuldfrage ab. Waren Sie unverschuldet, gehören die Gutachterkosten zum Schadensersatz nach § 249 BGB: Die Versicherung des Unfallverursachers trägt sie komplett. Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Das ist keine Kulanz, sondern gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Bei einer Teilschuld wird gequotelt: Tragen Sie 30 Prozent Mitschuld, erstattet die gegnerische Versicherung 70 Prozent der Gutachterkosten – und bei Vollkasko springt Ihre eigene Versicherung für Ihren Anteil ein. Im Kaskofall ohne Unfallgegner (selbst verschuldet, Vandalismus, Unwetter) hängt die Übernahme von Ihrem Tarif ab; wir klären das vorab transparent.
Einzige echte Einschränkung ist die Bagatellgrenze: Bei sehr kleinen Schäden (Orientierungswert rund 750 Euro) kann die Versicherung die Gutachterkosten verweigern – dann genügt ein Kostenvoranschlag. Aber Vorsicht: Konnten Sie als Laie nicht erkennen, dass der Schaden klein ist, bleibt auch dann die Erstattung drin. Und Schäden wirken fast immer kleiner, als sie sind.
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

