Kosten & Abrechnung

Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Kurze Antwort

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten vollständig – für Sie ist es kostenlos. Bei Teilschuld gilt die Haftungsquote; bei selbst verschuldeten Schäden reguliert die eigene Kaskoversicherung nach Tarif.

Ausführlich erklärt

Die Antwort hängt von der Schuldfrage ab. Waren Sie unverschuldet, gehören die Gutachterkosten zum Schadensersatz nach § 249 BGB: Die Versicherung des Unfallverursachers trägt sie komplett. Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Das ist keine Kulanz, sondern gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Bei einer Teilschuld wird gequotelt: Tragen Sie 30 Prozent Mitschuld, erstattet die gegnerische Versicherung 70 Prozent der Gutachterkosten – und bei Vollkasko springt Ihre eigene Versicherung für Ihren Anteil ein. Im Kaskofall ohne Unfallgegner (selbst verschuldet, Vandalismus, Unwetter) hängt die Übernahme von Ihrem Tarif ab; wir klären das vorab transparent.

Einzige echte Einschränkung ist die Bagatellgrenze: Bei sehr kleinen Schäden (Orientierungswert rund 750 Euro) kann die Versicherung die Gutachterkosten verweigern – dann genügt ein Kostenvoranschlag. Aber Vorsicht: Konnten Sie als Laie nicht erkennen, dass der Schaden klein ist, bleibt auch dann die Erstattung drin. Und Schäden wirken fast immer kleiner, als sie sind.

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Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.

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