130-%-Regel-Rechner

Wiederbeschaffungswert und geschätzte Reparaturkosten eingeben – der Rechner zeigt sofort, ob Reparaturfall, 130-%-Bereich oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Warum es die 130-%-Regel überhaupt gibt

Viele Unfallgeschädigte hängen an ihrem Fahrzeug – es ist eingefahren, bekannt, oft emotional besetzt. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung berücksichtigen dieses sogenannte Integritätsinteresse: Liegen die Reparaturkosten nur unwesentlich über dem Wiederbeschaffungswert – eben bis zu 30 Prozent –, dürfen Sie Ihr Fahrzeug auf Kosten der gegnerischen Versicherung reparieren lassen, statt sich mit einer Ersatzbeschaffung abzufinden. Ohne diese Regel wäre bei jeder Überschreitung sofort Totalschaden-Abrechnung angesagt.

Die Bedingungen im Detail

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen: Erstens muss die Reparatur fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens erfolgen – Abstriche gefährden die Abrechnung. Zweitens müssen Sie das Fahrzeug anschließend weiter nutzen, üblich ist eine Sechs-Monats-Frist. Drittens muss die Werkstattrechnung das Gutachten belegen – eine Auszahlung „nach Gutachten" ohne Reparatur (fiktive Abrechnung) ist im 130-%-Bereich ausgeschlossen, dann wird nur bis zum Wiederbeschaffungswert abgerechnet.

Der Streitpunkt: die Ausgangswerte

Ob Ihr Fall unter oder über der 130-%-Grenze liegt, entscheiden drei Zahlen: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Versicherungen kalkulieren die Reparatur gern mit günstigen Stundensätzen und den Wiederbeschaffungswert niedrig – beides verschiebt die Quote zu Ihren Lasten. Unser Gutachten ermittelt alle drei Werte unabhängig und markt nah; bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung dafür vollständig. Rufen Sie an – wir sagen Ihnen am Telefon, in welchem Bereich Ihr Fall liegt.

Häufige Fragen zur 130-%-Regel

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